TVöD / LOB

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
My_name_is_Hank
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 96x hilfreich)
TVöD / LOB

Hallo,

ich habe eine Frage zur Leistungsorientieren-Bezahlung im TVöD.
Folgende Situation:
Die Beschäftigten sind nach TVöD-VKA in Niedersachsen angestellt.
Seit mehreren Jahren wird das LOB per "Gießkannenprinzip" ausgezahlt. Es besteht keine konkrete Betriebsvereinbarung zu dieser Auszahlungsmethode. Der Mitarbeiter hat sich jedoch daran gewöhnt und sieht diese jährliche Zahlung als gegeben an. Stichwort Betriebliche Übung / Betriebsübung

Der Arbeitgeber ändert von heute auf morgen, ca. 3 Monate vor Auszahlung der LOB die Methode auf 6% des monatlichen Entgelts des Monat September.

Nun habe ich mehrere Fragen:

- Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber die Berechnung des LOB ohne Absprachen mit dem BR ändert? Merke: Es gibt keine Dienstvereinbarung zur LOB, aber die Betriebsübung
- Ist es zulässig, dass die 6% nur auf das Monatsentgelt September angewendet wird?

Vielen Dank für die Einschätzungen!

Beste Grüße
Hank




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18930 Beiträge, 10207x hilfreich)

Schwierig.

Denn die Methodes "6% des Septemberentgelts zusätzlich als Einmalzahlung zusammen mit dem Dezembergehalt" ist die von den Tarifparteien gewollte Regelung für den Fall, dass es keine Betriebsvereinbarung zur Leistungsmessung gibt. (Die Betriebvereinbarung soll ja ausdrücklich nicht nur die Zahlung, sondern auch die Kriterien enthalten, nach der die Leistung gemessen wird, so dass gerade keine Gießkannenwirkung eintritt.)
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_iF_13_Lesefassung(4).pdf
(Seite 28)

Ich glaube nicht, dass man dem Arbeitgeber irgendwie an den Karren fahren kann, wenn er jetzt eine Regelung anwendet, die genau so im TVöD drinsteht - auch wenn es für die Arbeitnehmer überraschend kommt. Und Tarifvertrag schlägt im Regelfall auch betriebliche Übung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39478 Beiträge, 6476x hilfreich)

Zitat (von My_name_is_Hank):
Der Arbeitgeber ändert von heute auf morgen, ca. 3 Monate vor Auszahlung der LOB die Methode auf 6% des monatlichen Entgelts des Monat September.
Woher weißt du das und wo kannst du das lesen?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Der Betriebsrat hat hier tatsächlich ein beträchliches Wörtchen mitzureden, was sagt der denn dazu?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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