TVöD-Tarifgebiet Ost oder West ?

20. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
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Praktikant
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TVöD-Tarifgebiet Ost oder West ?

Hallo
Wie darf man die Formulierung verstehen, wenn geschrieben steht.Sofern auf die Tarifgebiete Ost oder West Bezug genommen wird, gilt folgendes.
a)Die Regelungen für das Tarifgebiet Ost gelten für die Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnis in dem in Art.3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeitsverhältnisses zu diesem Gebiet fortbesteht.
b)Für die übrigen Beschäftigen gelten die Regelungen für das Tarifgebiet West

Frage: Kann man das so verstehen, das für Arbeitsverhältnisse die nach dem Einigungsvertrag zustande gekommen sind, die Regelung für das Tarifgebiet West Anwendung finden ?
Es geht um die Unkündbarkeit eines Angstellten im öffentlichen Dienst, der über 40 Jahre(56) ist und seit 18 Jahren im Betrieb ist.(Gemeindearbeiter)
Zum Arbeitsvertrag gilt der TVöD

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8 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://blog.juracity.de/2008-04-02/kuendigungsfrist-nach-tvoed.html :
"Die Unkündbarkeit gibt es so wie im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) nicht mehr, für die Beschäftigten, die schon zu Zeiten des BAT eingestellt wurden und die bereits zu vor dem Systemwechsel auf den TVÖD unkündbar waren, bleibt es bei der bisherigen Regelung als "Besitzstand"."



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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Danke für die Antwort
Im Tarifvertrag steht aber:
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.

Nach dieser Regelung würde ein über 40jähriger der mehr als 15 Jahre im betrieb ist, nicht ohne Wichtigen Grund gekündigt werden können.

Meine Frage war, gilt hier der Tarifvertrag Ost oder West ?
Der Arbeitsvertrag wurde nach dem Einigungvertrag und dem Inkrafttreten am 3.10.1990 abgeschlossen.
Hier hat der AN lediglich eine Kündigung mit der Formulierung: Leider sehen wir uns gezwungen das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen.Und dies nach 18 Jahren im Betrieb ! Abfindung soll nicht gezahlt werden.Es gab keine Abmahnungen oder Vorkommnisse die eine Kündigung rechtfertigen würden.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn die Frage ist, ob auf einen Arbeitnehmer, der im Osten Deutschlands arbeitet, die von Ihnen genannte Regelung aus dem TV zutrifft:
Nein, die Regelung gilt nur für den Westen.
In Artikel 3 des Einigungsvertrags ist aufgezählt, welche Bundesländer zum Osten gehören und somit die Regelung Ost greift.
Der Arbeitnehmer sollte auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erheben.

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#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hallo Danke für die Antwort
Aber gerade in der Frage Ost oder West lautet es ja , Wo das Arbeitsverhältnis begründet worden ist.Somit kam das Arbeitsverhältnis doch erst im vereinigten Deutschland zustande.Anders wäre es ja wenn das Arbeitsverhältnis schon vor dem Einigungsvertrag zustande gekommen wäre,oder ?
Alles andere würde ja gegen den Gleichheitssatz verstoßen.So würde ein Westdeutscher anders behandelt werden, als ein Ostdeutscher der auch über 40 Jahre ist und über 15 Jahre im öffentlichen Dienst.
KSchK würde eingereicht, die Gemeinde will aber keinen Cent Abfindung zahlen, weil in der Gemeinde nur 2 Angestellte sind. So würde der KSchutz nicht zur Anwendung kommen.Die Kündigung ist aber vom Amt gekommen. Greift nicht automatisch der Tarifvertrag bei der Kündigung oder muss er nach 18 Jahren wirklich ohne Abfindung gehen ?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"a)Die Regelungen für das Tarifgebiet Ost gelten für die Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnis in dem in Art.3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeitsverhältnisses zu diesem Gebiet fortbesteht."

Das bedeutet übersetzt, wer im Osten Deutschlands arbeitet, die Bundesländer stehen im Artikel 3 Einigungsvertrag, für den gelten die Tarifregelungen Ost.

Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung in der Frage, da die Arbeitgeber eigentlich den erweiterten Kündigungsschutz ganz streichen wollten und die Arbeitnehmervertreter den Kündigungsschutz auf den Osten ausdehnen wollten. Der entstandene Kompromiss ist eben, dass im Westen alles beim alten bleibt und die Regelung nicht auf den Osten ausgedehnt wurde.




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#6
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Noch einmal, Danke.
Das würde also bedeuten, der Gemeindearbeiter bekommt keine Abfindung für seine 18 Dienstjahre, nur weil er im Osten lebt und gearbeitet hat und hat auch keinen Kündigungsschutz. Toll ! Noch dazu hat er 60 % Schwerbehinderung, nur hat die Gemeinde die Zustimmung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales eingeholt, da er nicht krankheitsbedingt gekündigt würde.
Also ist da nichts mehr zu machen ?

-- Editiert am 20.08.2010 15:47

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich muß da mal nachhaken, in der ganzen Gemeinde arbeiten zwei Mitarbeiter?
Niemand sonst in Büros oder sonstwo?
Wer hat denn die Kündigung geschrieben?


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#8
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hallo ,würde mich freuen wenn ich Hilfe bekomme und meinem Nachbarn helfen kann, der ist schon Total niedergeschlagen.
Die Kündigung kommt von der Gemeinde PIxxer vom Bürgermeister
über das Amt Haxxxx.Es arbeitet noch eine Frau als Halbtagskraft im Büro.
Das Dorf hat ca.700 Einwohner und gehört zum Amt in Haxxxx
Schicke mal eine PM
Danke !!!

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