TVöD vs. Beamtenrecht

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)
TVöD vs. Beamtenrecht

Hallo zusammen,

ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und habe den Angestelltenlehrgang II erfolgreich absolviert.

Derzeit bin ich auch im gehobene Dienst eingesetzt.

Die Stelle von mir ist nach A12 besoldet und ich werde nach EG 11 bezahlt.

Wo genau steht ( ggf. gesetzlich oder tariflich), dass ich als Verwaltungswirt die Befähigung für die Laufbahngruppe2, 1.Einstiegsamt habe?

Faktisch habe ich die Befähigung, sonst wäre ich nicht in leitender Funktion.

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke vorab.

Gruß
Bruce

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Seit der Umstellung von BAT auf TVöD laufen beamtenrechtliche Bewertung einer Stelle und Eingruppierung nach TVöD immer häufiger auseinander.
Aus der Tatsache, dass die Stelle beamtenrechtlich nach A12 bewertet ist, kann man als Angestellter keine Rechte auf E12 herleiten.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsfachwirt#Eingruppierung

Was ist denn Ihr Ziel?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von bruce-bruce-bruce):
Wo genau steht ( ggf. gesetzlich oder tariflich), dass ich als Verwaltungswirt die Befähigung für die Laufbahngruppe2, 1.Einstiegsamt habe?


In einer Anlage zum Tarifvertrag stehen die Tätigkeitsmerkmale, die für die jeweilige Entgeltgruppe gelten. Dort wird wahrscheinlich nicht stehen, dass man einen Bachelor oder Angestelltenlehrgang II für E9 aufwärts braucht. Ist lediglich oft Hauspolitik.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von drkabo):


Was ist denn Ihr Ziel?


Danke erst mal für die Antwort.

Konkret geht es darum, dass mir die Befähigung für Laufgruppe 2, 1. Einstiegsamt abgesprochen wird, obwohl ich lustigerweise im gehobenen Dienst tätig bin. Also in der vorgenannten laufbahngruppe bin.

Nicht mein jetziger Dienstherr spricht mir das ab ;-).

Danke nochmals!

1x Hilfreiche Antwort

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