eine Frage in meinem ich bestimmte Tätigkeiten nur ausnahmsweise und im höchste Notfall durchführen darf ich bin schon 12 mal darum gebeten darum entsprechenden Tätigkeiten auszuführen die eigentlich von meinem Tätigkeitsfeld nicht dürfte.ab wann wird eine Ausnahme zu regeln und ich könnte mich dagegen wehren.
Tätigkeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... die eigentlich von meinem Tätigkeitsfeld nicht dürfte
Was heißt 'nicht dürfte'? Und wieso Konjunktiv? Ist gemeint:
- du bist nicht qualifiziert dazu
- du darfst es nicht, es ist dir verboten
- es gehört nicht zu deinem Aufgabenbereich
Und wieso eigentlich - dann aber doch irgendwie - aber nur in 'äußersten Notfällen'
- wenn es um Leben und Tod geht
- wenn kein anderer da ist
- ???
Und was, wenn du dich einfach weigerst??
Beschreiben Sie bitte, um was es genau geht. So allgemein ist die Frage kaum sinnvoll zu beantworten.
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Beschreiben Sie bitte, um was es genau geht. So allgemein ist die Frage kaum sinnvoll zu beantworten.
ZitatBeschreiben Sie bitte, um was es genau geht. So allgemein ist die Frage kaum sinnvoll zu beantworten. :
Ich bin als Betreuungsassistent eingstelt in meiner stellenbeschreibung steht dass wir nur in Ausnahme bzw Höchsten Notfall die sogenannten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie küchendienste ( Essen austeilen, Müll entsorgung.... ) übernehmen dürfen oder sollen. In diesem Monat bin ich aber von 20 Diensten schon 12 mal gefragt wurden ob ich Küche machen kann. Ist das erlaubt oder darf ich auch einmal nein sagen. Zu meinen Kernkompetenzen gehört das soziale miteinander der Bewohner in jeglicher Art und weise zu fördern darüber hinaus fördere ich im bestimmten Umfang manche Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewohner.
... damit ist doch schon einmal klar, dass diese Aufgaben nicht den Kern bilden, sondern nur infrage kommen, wenn sonst der Laden zusammenbricht. Und Müll wegbringen nochmals weniger als Essen austeilen, weil sonst die Bewohner womöglich nicht satt werden an dem Tag.
Das Verhältnis von 12:20 Diensten signalisiert mir ein Missverhältnis - höchste Alarmstufe kann nicht permanent herrschen.
Folglich kannst du auch ablehnen - wobei ich davon ausgehe, dass du genug Augenmaß aufbringst, die Situation einzuschätzen. Freilich kann man zu der Frage auch ein Handbuch entwickeln - wann ist Ausnahme / Höchster Notfall gegeben -, doch ich wette darauf, dass damit wenig geklärt sein dürfte, aber der Streit darüber unendlich.
Angemerkt: ich hatte nach deinem Eingangsthreat die Idee, dass es um die Abgrenzung pflegerischer Dienste ggü. ärztlichen gehen könnte. Demgegenüber erscheint mir deine Problemstellung doch weniger gravierend. Nichts desto trotz ist es richtig, wenn du dich abgrenzt - sonst schadest du deinem Beruf und Berufsbild.
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