Hallo, ich habe kürzlich mein Anstellungsverhältnis beendet und möchte nun für einen Kunden tätig werden (Anstellungsverhältnis), für den ich bis zuletzt gearbeitet habe. Mein Arbeitsvertrag beinhaltet folgende Regelung:
Zitat:
Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, weder direkt noch indirekt andere Mitarbeiter abzuwerben. Eine solche vertragswidrige Abwerbung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf andere Arbeitnehmer ernsthaft und beharrlich einwirkt, um sie zu veranlassen, das Anstellungsverhältnis aufzugeben und für sich oder einen anderen Arbeitgeber tätig zu werden.
In gleicher Weise ist es dem Arbeitnehmer während der Dauer des Anstellungsverhältnisses untersagt, weder direkt noch indirekt Kunden, für die er während seines Anstellungsverhältnisses tätig war, abzuwerben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer von 12 Monaten fort.
Ist diese Regelung gültig oder aufgrund der fehlenden Karrenzentschädigung nichtig?
Danke im Voraus!
-- Editiert von User am 22. Januar 2023 21:47