Hallo liebe Forengemeinde,
mein Arbeitsverhältnis endet am 30.09.2012 und ich beginne am 01.10.2012 ein neues Arbeitsverhältnis. Beim Vorstellungsgespräch habe ich beschrieben, was ich derzeit mache (u. a. Konzept schreiben, PL/SQL-Programmierung, Oberflächenentwicklung über die Software der Tochtergesellschaft usw.). Heute habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten. Die von mir im Vorstellungsgespräch meines neuen Arbeitgebers beschriebenen Tätigkeiten tauchen im Arbeitszeugnis gar nicht mehr auf. Die Tätigkeitsbeschreibung ist so schwammig geschrieben, dass man den Eindruck gewinnen kann, dass ich im Vorstellungsgespräch gelogen habe.
Ich möchte mit meinem Arbeitgeber sprechen, dass man die Tätigkeitsbeschreibung anpasst. Was kann mir aber im schlimmsten Falle passieren, wenn mein Arbeitgeber sich weigert das Arbeitszeugnis zu korrigieren? Vor Gericht muss ich ja beweisen, dass ich die von mir angegebenen Tätigkeiten auch durchgeführt habe. Ich kann aber ja genau dann eben nicht beweisen, dass ich Konzepte geschrieben habe - die liegen ja bei meinem derzeitigen Arbeitgeber.
Von meinem derzeitigen Arbeitgeber bin ich zu zwei Schulungen geschickt worden: Einmal PL/SQL und einmal zu einer Schulung über die hauseigene Software (Oberflächenentwicklung). Beide Teilnehmerbestätigungen habe ich bei der Bewerbung meines neuen Arbeitgebers beigelegt.
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Tätigkeitsbeschreibung in Arbeitszeugnis anpassen
26. September 2012
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Frage vom 26. September 2012 | 13:08
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 71x hilfreich)
Tätigkeitsbeschreibung in Arbeitszeugnis anpassen
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#1
Antwort vom 26. September 2012 | 13:15
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Ich kann aber ja genau dann eben nicht beweisen, dass ich Konzepte geschrieben habe - die liegen ja bei meinem derzeitigen Arbeitgeber.
Beweisen bedeutet nicht zwangsläufig, dass man dafür bereits eine Schriftstück oder eine Urkunde in den eigenen Händen halten muss. Wenn Sie diese Aufgabe für Ihren bisherigen AG erledigt haben, dann kann man das sicherlich vor dem Arbeitsgericht nachweisen.
Man sollte aber zunächst den Dialog mit dem AG suchen. I.d.R. wird sich sowas einvernehmlich regeln lassen.
#2
Antwort vom 26. September 2012 | 14:29
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
.. ansonsten hast du ein Recht auf ein korrektes Zeugnis mit korrekter Darstellung deiner Tätigkeiten.
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#3
Antwort vom 26. September 2012 | 16:03
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 276x hilfreich)
Ein unrichtiges Zeugnis kann man natürlich auch korrigieren lassen - notfalls auch gerichtlich.
quote:
Ich kann aber ja genau dann eben nicht beweisen, dass ich Konzepte geschrieben habe - die liegen ja bei meinem derzeitigen Arbeitgeber.
Durch Ihr Insiderwissen werden Sie ggf. beweisen können, dass diese Konzepte "auf Ihrem Mist gewachsen" sind.
Für den neuen Arbeitgeber hat das Arbeitszeugnis eines vorherigen Arbeitgebers nur den Gehalt eines Indiz unter mehreren. Offensichtlich hat sich Ihr neuer Arbeitgeber doch auch ohne Vorliegen des fraglichen Zeugnisses für Sie entschieden? Also konnten Sie doch durch Ihr Auftreten und Ihre geäußerten fachlichen Kompetenzen überzeugen?
Sofern Qualifikationen für den Job erforderlich sind, wird der neue AG prüfen, ob diese Qualifikationen durch Abschlüsse der entsprechenden Ausbildungen/Weiterbildungen beweisbar sind.
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