Tätigkeitsnachweis ja oder nein

30. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Happyangel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Tätigkeitsnachweis ja oder nein

Ich arbeite seit 10Jahren in einer behörde.
Seit dem der rechnungshof bei uns war verlangt mein arbeitgeber das in unserer abteilung jeder einen tätigkeitsnachweis führt.
Mit einer Dienstanweisung war unsere tätigkeit eigentlich geregelt.
Ich bin der meineng das er nicht darf.
Ich bin nicht beamter
Ich bin für jede hilfe oder hinweise dankbar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo!

ich habe das gerade frisch als Info reinbekommen - vielleicht kannst du damit was anfangen:

Arbeitgeber darf Leistungsnachweise einfordern

Ein Mitarbeiter erachtete die Führung von Leistungsnachweisen, so wie sie sein Arbeitgeber gerne haben
wollte, für sinnlos. Da er sich trotz einer Abmahnung weiterhin weigerte, die Leistungsnachweise in der
gewünschten Form zu erstellen, kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos und zur Sicherheit zusätzlich noch
mit ordentlicher Kündigungsfrist. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage.

Hinsichtlich der fristlosen Kündigung konnte er sich zwar vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz durchsetzen.
Diese erachteten die Richter als unangemessen. Doch die ordentliche Kündigung wurde von ihnen bestätigt
und somit im Ergebnis die Kündigungsschutzklage abgewiesen.

Ein Arbeitgeber dürfe Mitarbeitern im Rahmen des Direktionsrechts Aufgaben zuweisen. Ob diese
vorgeschriebenen Tätigkeiten sinnvoll oder nutzlos seien, liege im Ermessen des Arbeitgebers. Mit der
beharrlichen Weigerung, die Leistungsnachweise in der vorgeschriebenen Form zu erstellen, habe der
Mitarbeiter daher eine Hauptpflicht seines Arbeitsvertrags verletzt. Dies rechtfertige die ordentliche
Kündigung. LAG Rheinland-Pfalz, 9.1.2003, 4 Sa 1071/02

Das bedeutet für Sie: Diese eben erst veröffentlichte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz stellt klar, dass Sie jederzeit berechtigt sind, von Ihren Mitarbeitern Leistungsnachweise
zu verlangen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Happyangel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Doch ich glaube in diesem Fall geht es um die Form des Nachweises oder??
Bei mir/uns geht es darum das wir von heute auf morgen Anfangen sollen Nachweise zu führen.
Unsere Tätigkeiten ware in einer eindeutigen und klaren Dienstanweisung geregelt.

Ich vermute das sich einige Leute nur vor dem Rechnungshof rechtfertigen wollen da wir auch "andere" Tätigkeiten machen müssen.
Vieleicht gibt es ja noch andere Meinungen oder gar Urteile zu diesem Thema.
Trotdem Danke

10x Hilfreiche Antwort

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