Tätigkeitsnachweis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
melvinb98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tätigkeitsnachweis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Guten Abend zusammen,

ich habe am 28.06.2021 eine Tätigkeit aufgenommen, welche ich aus diversen Gründen relativ flott zum 28.09.2021 wieder gekündigt habe.
Ich war somit 3 Monate im entsprechenden Unternehmen tätig.

In meiner Kündigung (eingereicht am 14.09.) habe ich vermerkt, dass ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möchte. Nachdem ich bis Ende Oktober gar kein Zeugnis erhalten habe, kontaktierte ich meinen ehemaligen Arbeitgeber. Nun, gut 2 Wochen später habe ich endlich Post gehabt.

Da ich mit der Firma zwischenzeitlich etwas Streit hatte, gab es nun beim Zeugnis die Quittung. Das "Zeugnis" trägt die Überschrift "Tätigkeitsnachweis"...
Inhaltlich ist angegeben, in welchem Zeitraum ich dort beschäftigt war und welche Aufgaben ich hatte.
Zusätzlich ist vermerkt, dass "aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer keine fachliche und persönliche Beurteilung möglich ist".

Meiner Meinung nach ein schlechter Scherz, zumal ich mir den *** aufgerissen habe. So sehe ich das zumindest, wenn man regelmäßig Überstunden macht und innerhalb kürzester Zeit einen am Boden liegenden Standort auf einen guten Weg bringt.

Nun zur Frage: Ab wann hab ich Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Das Gesetz ist da etwas schwammig formuliert. Das Arbeitsgericht Köln hat wohl mal ein Urteil ausgesprochen, dass ein Arbeitnehmer nach 6 Wochen den Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis hat.
Lohnt es sich, für das Zeugnis Klage einzureichen? Da es nach meiner Ausbildung die erste Tätigkeit war, wird das Zeugnis für kommende Bewerbungen wahrscheinlich noch einmal relevant werden...

Vielen Dank für eure/Ihre Hilfe.


Mit bestem Gruß
Melvin

-- Editiert von melvinb98 am 15.11.2021 19:58

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von melvinb98):
Lohnt es sich, für das Zeugnis Klage einzureichen?

Das wird man hinterher wissen.



Zitat (von melvinb98):
Ab wann hab ich Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Sobald die für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis notwendige fachliche und persönliche Beurteilung möglich ist.

Da sollte man sich dann schon mal vor der Klage Gedanken machen, wie man das hier beweisen / verargumentieren will.



Zitat (von melvinb98):
So sehe ich das zumindest, wenn man regelmäßig Überstunden macht

Und? Was können die dafür, dass man seine Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht schafft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
melvinb98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Was können die dafür, dass man seine Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht schafft?


Es ist nachweisbar, dass die Arbeit in 8 Stunden nicht zu schaffen ist. Aber das muss dann ggf. ein Richter entscheiden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Problem, das ich da sehe: Man hat zwar eventuell ein Anrecht auf ein Zeugnis, aber nur dem Chef steht die Beurteilung seiner Mitarbeiter zu. Da nutzt es dann auch nichts, wenn man Zeugen benennen kann, die in deinem Sinne aussagen. Es könnte also sein, dass der Chef die Arbeit anders bewertet, als gewünscht, nämlich nur durchschnittlich. Man hat zwar das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis, das schlägt sich aber in erster Linie in der Formulierung nieder, also den bekannten Floskeln in Arbeitszeugnissen.

Ich würde es mir daher nicht mit dem Chef verscherzen, sondern auf ihn zugehen und ihn bitten. Dabei kann man ruhig Argumente vortragen, aber seinen Ärger sollte man zurückhalten, also nicht emotional werden.

Siehe auch: https://www.kanzlei-flaemig.de/qualifiziertes-zeugnis-nach-kundigung-in-der-probezeit/

-- Editiert von FancyFox am 16.11.2021 01:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von melvinb98):
Das Arbeitsgericht Köln hat wohl mal ein Urteil ausgesprochen, dass ein Arbeitnehmer nach 6 Wochen den Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis hat.
1. Das Urteil des LAG ist eine Einzelfallentscheidung.
2. Das Urteil des LAG bezieht sich auf ein erstelltes Zeugnis, in dem eine Bewertung der Arbeitsleistung vorgenommen wurde, das aber insgesamt nicht den Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis genügte.
3. Auf dieser Basis konnte der Arbeitgeber eben nicht mit der Begründung "Tätigkeit nur sechs Wochen" argumentieren, dass er ein qualifiziertes Zeugnis nicht erstellen könne, weil er sich mit der vorgenommenen Bewertung im ersten Zeugnis damit selbst widersprach.

Zitat (von melvinb98):
Lohnt es sich, für das Zeugnis Klage einzureichen?
Kannst Du machen, ob ein Arbeitsgericht hier allerdings einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis sieht, wage ich zu bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Volle Zustimmung, es muss zwingend nach so kurzer Zeit ein Lückenzeugnis sein. Wenn es ein solches nicht wäre, würde ich als neuer Arbeitgeber ins Grübeln kommen. Weil ich einfach wüsste, dass dieses Zeugnis nicht den Gegebenheiten entsprechen kann. Ich kenne Fälle, in denen die kurzfristig Beschäftigten auf ihrem qualifizierten Zeugnis bestanden, es grienend ausgestellt wurde und eben dieses Lügenpapier die weitere berufliche Entwicklung doch erheblich beeinträchtigte. Manchmal ist weniger doch mehr.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31932 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von melvinb98):
Da ich mit der Firma zwischenzeitlich etwas Streit hatte,
Das wäre auch ohne Streit kein anderes Zeugnis geworden. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der AG gar nicht in der Lage war, für ein derart kurzes Beschäftigungsverhältnis solch ein Wunschzeugnis auszustellen.
Völlig irrelevant dürfte sein, ob und wie du dir den ***aufgerissen hast und ob Ü-Stunden nötig waren, die Arbeit zu schaffen.
Zitat (von melvinb98):
Zusätzlich ist vermerkt, dass "aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer keine fachliche und persönliche Beurteilung möglich ist".
Vermutlich völlig korrekt und kein schlechter Scherz.
Zitat (von melvinb98):
Aber das muss dann ggf. ein Richter entscheiden
Ja. Ob daraus ein quali Arbeitszeugnis nach deinen Wünschen wird, darf bezweifelt werden.
Zitat (von melvinb98):
Da es nach meiner Ausbildung die erste Tätigkeit war, wird das Zeugnis für kommende Bewerbungen wahrscheinlich noch einmal relevant werden...
Eher nicht. Es macht bei späteren Bewerbungen keinen guten Eindruck, wenn ein Berufsanfänger schon in der Probezeit selbst kündigt.
Ich würde ein Zeugnis/Nachweis für solch kurzen Zeitraum eher gar nicht in eine Bewerbung packen.
---------------------------------
Zitat (von FancyFox):
aber nur dem Chef steht die Beurteilung seiner Mitarbeiter zu
NÖ. Der unterschreibt evtl. das Zeugnis. Wer denkt denn an Zeugen? Ein ferner Richter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

... nur Mal angemerkt: Bei den Leuten, die ich angestellt habe, habe ich nach einem Vierteljahr gewusst, wie gut sie in die Gruppe gepasst haben (oder auch nicht); die fachliche Einschätzung hat durchaus länger gebraucht, mitunter durchaus über die Probezeit hinaus. Es war jedenfalls hochinteressant, wie die Einschätzung hinsichtlich der sozialen Integration und der Fachlichkeit auseinandergingen. Aber das hängt dann auch wohl zusammen mit der Art der Arbeit, die zu tun ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

blaubär, nicht nur damit. Sondern auch damit, dass man sich in der Probezeit noch zusammen reißt. Flexibilität hinterher schlagartig aufhören kann, man fachlich noch nicht alles wissen kann, nicht perfekt sein kann, und man vielleicht auch noch gar nicht mit Allem in Berührung kam. Deshalb kann es nur ein Lückenzeugnis sein, was da ausgestellt wird. Wenn es der Wahrheit entsprechen soll.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen