Taktik nach eingereichter Kündigungsschutzlage? Abfindung oder Termin abwarten?

31. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Taktik nach eingereichter Kündigungsschutzlage? Abfindung oder Termin abwarten?

Hallo, gibt es Gerechtigkeit im „Arbeitsrecht" oder sehe ich das nur falsch?
Folgender Fall.

Arbeitnehmerin X ist seid 15 Jahren bei Firma XYZ beschäftigt. X wird als soundso eingestellt mit einem Brutto 1800,00 EUR, arbeitet sich in dem kleinen Betrieb (25 – 30 AN) aber stetig im Laufe der Jahre hoch, sowie in der Position als auch im Brutto (bis auf 3000,00 EUR). Die Firma verlässt sie nur kurz für Erziehungszeit und leider einer kurzen Liason vor drei Jahren mit einer anderen Firma. Nach einem Jahr kehrt sie allerdings wieder zurück in alte Position und Gehalt.

Nun wird die Firma XYZ von einer größeren Firma gekauft. Die neue Firma setzt einen neuen Geschäftsführer ein, dem einige alte Angestellte ein Dorn im Auge sind. Er schmeißt mit unberechtigten Abmahnungen um sich, hat von tuten und blasen keine Ahnung und mag vor allem wohl keine weiblichen Angestellten mit Kindern, die Teilzeit arbeiten (30h) und aufgrund der jahrelangen Erfahrungen in dem Metier Ahnung von der Materie haben.

Also fängt er an kunterbunt die Leute zu verschieben, alte unter fadenscheinigen Gründen zu entlassen (alle geklagt, Abfindung erstritten, neuen gleichwertigen Job gefunden) und neue günstigere einzustellen. Er erweitert allerdings dazu seine Gefolgschaft um Landsleute (Bayern), die eben so wenig Ahnung haben wie er, aber horrende Gehälter mit Dienstwohnung und Wagen erhalten.

Jetzt langsam zum Kern der Fragen.

Arbeitnehmerin X erhält im Dezember 2015 einen Auflösungsvertrag unter die Nase gehalten. Angebot beinhaltet ein Monatsgehalt Abfindung. Vom Gesetzgeber her zwar wohl okay (pro Jahr ein halbes Gehalt) aber man bedachte eine mögliche ja wahrscheinliche Sperrzeit des ALG I und verzichtete auf die Unterschrift. Sofort wurde dann die betriebsbedingte Kündigung (ohne Angabe von Gründen) mit Freistellung auf Widerruf ausgehändigt unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.01.2016. Ein Reden mit dem Geschäftsführer war leider nicht mehr möglich da diese sich auf einen so richtig eingeschossen hatte. Nach der Kündigung flattern noch mal zwei Abmahnungen mit irren abwegigen Behauptungen bei X zuhause ein.

X nimmt sich einen Anwalt und reicht Kündigungsschutzklage ein. Ferner meldet X sich arbeitslos ab dem 01.02.2016.

Die „gegnerische" Partei bietet nun vor der ersten „Verhandlung" zwei Monatsgehälter Abfindung an. Wenn X diese annimmt erfolgt dann irgendeine Anrechnung auf das ALG I? Die Arbeitsagentur könnte doch argumentieren das man mit der Klage in das Arbeitsverhältnis zurückkehren könnte ….laut Anwalt gebe es weder Anrechnung der Abfindung noch Sperrzeit. Aber irgendwie traut X dem Braten nicht so.

Leider ist ein neues Arbeitsverhältnis, vor allem in den Gehaltssphären die man sich in eben dieser Firma über Jahre erarbeitet hat, nicht in Sicht. Einbußen von 600,00 – 800,00 EUR netto wären die Folge, da man die Arbeit eines Studierten aufgrund der Erfahrung berichten konnte aber eben diese berufliche Qualifikation bei einer neuen Firma nicht vorbringen kann! Bewerbungen wurden schon einige verfasst.

Der Gedanke von X ist jetzt folgender: Bloß weil dem neuen inkompetenten Boss einem die Visage, die Kinder, das Gehalt, das Fachwissen und die Stundenanzahl nicht passen muss / soll man den Rest seines Lebens eingeschränkt werden in Lebensführung, Zufriedenheit u.s.w.....?

Betriebsbedingt kann nicht sein. Die Stelle bzw. Tätigkeit ist nicht weggefallen, es wurde kein Sozialplan eingehalten, es wurden noch einige andere Leute mit der Berufsbezeichnung nach X eingestellt, es wurde keine Änderungskündigung ausgesprochen etc., Betriebsrat gibt es übrigens keinen!

Wenn jetzt beim ersten Gütetermin vor Gericht auf einem eventuellen Vorschlag auf eine Abfindung (so viel kann es ja nicht sein wegen der betrieblichen Unterbrechung) nicht entsprochen wird und man es auf eine Hauptverhandlung ankommen lässt, wäre das nicht sinnvoller aus Sicht von X?
Das X Recht gesprochen wird steht für X außer Frage. Nehmen wir mal an der Termin ist in 6 Monaten und das Gericht stellt fest die Kündigung war nicht rechtens. Erhält X doch für den Zeitraum seid Kündigung die Differenz vom Gehalt zum ALG I? Gilt dann das ALG I trotzdem als angebrochen bzw. verbraucht für die 6 Monate?

Wie ginge es bei einem Gewinn der Verhandlung dann weiter? Bei der Größe des Betriebes kann man doch fast davon ausgehen, dass für AG und AN ein weiteres Zusammenarbeiten nicht zumutbar wäre. Müsste dann der AG dem AN erneut kündigen bzw. eine Abfindung anbieten?

Ganz klar. Es muss was auf Zeit gespielt werden um einen vergleichbaren Job zu finden bloß ist das aufgrund der spezifischen Fachrichtung nicht so einfach. Klar könnte sich auch verpokert werden wenn vom Himmel kurzfristig was vergleichbares fällt, man auf Abfindung wegen der Klage verzichtet hat und dann ohne dasteht aber trotzdem dann mit dem neuen Job.

X will nicht den Eindruck eines *********s vermitteln. X hat im Laufe der Jahre sehr viel Herzblut in die Firma gesteckt und dann kommt so ein ***** der mit Kinder, Fachkompetenz und großen Frauen ein Problem hat und macht X alles „kaputt"!!!

Leider wohnt X nicht im Ami-Land. Ich denke da könnte man wirklich „Gerechtigkeit" walten lassen. Aus Sicht des Anwaltes der X wäre das Angebot zweier Monatsgehälter sehr gut und immerhin wäre man ja bei vollen Bezügen noch fast 2 Monate freigestellt gewesen. Er versteht leider nicht das die Firma X sehr wichtig war und sie dieses Gehalt woanders nicht beziehen kann...

Danke für die Mühe und Geduld des Lesens....

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Alles etwas durcheinander. Ich versuche es trotzdem mal.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Wenn das Gericht also feststellt, dass die Kündigung rechtens ist, dann ist X ohne Abfindung draußen. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, dann ist X wieder drinnen. Und muss arbeiten. Wenn X meint, das Arbeitsverhältnis sei dann für sie unzumutbar, dann muss sie kündigen. "Betriebsbedingt", das muss nicht zwingend eine Sozialauswahl zur Folge haben. Wie wichtig oder unwichtig da eine Firma ist, das interessiert auch
niemanden. Also, entweder, sie kommt zurück, sofern sie gewinnt, die Abwicklung erfolgt dann zwischen Arbeitgeber und Agentur für Arbeit, den Rest erhält sie, sofern sie ihre Arbeitskraft angeboten hat u.s.w. Der Anwalt weiss, was da hätte geschehen müssen, von ihr aus. Oder sie kündigt selbst. Ob bei der Konstellation nochmals das Angebot einer Abfindung kommt, das kann ich nicht abschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Das Problem ist ja, das man dann durchaus gemobbt wird. Halten das viele aus? Nicht wirklich.

Wenn man aber ein dickes Fell hat, kann es sich wiederum lohnen. Aber langfristig wird das wahrscheinlich nichts, wenn die ganze Firma mit neuen Mitarbeitern besetzt ist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Sie will doch auch letztlich nicht mehr. Und so toll kann das Verhältnis ja auch nicht gewesen sein, schon vorher. Sonst hätte sie ja nicht gewechselt, zwischendurch.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

/// Leider wohnt X nicht im Ami-Land. Ich denke da könnte man wirklich „Gerechtigkeit" walten lassen.
Na, dann doch auf ins gelobte Land! (Vorsicht, Ironie) - ich halte es für eine Illusion, dass es dort 'gerechter' zugehen soll.
/// X hat im Laufe der Jahre sehr viel Herzblut in die Firma gesteckt
Diese Kränkung ist offenbar des Pudels Kern - und weder die Kränkung noch das viele Herzblut wird irgendein Gericht der Welt werten und würdigen können. Vom Gericht bekommst du ein Urteil.
Was du überprüfen lassen kannst, ist die Kündigung. Vielleicht springt eine Abfindung heraus.

P.S. Diese Schieflage zwischen Engagement von MA (Herzblut) und der Kälte von Verwaltungshandlungen hat vor ... Jahren mal seinen Niederschlag gefunden in einem Buch, dessen (unglücklicher) Titel im Deutschen heißt 'Anleitung zur Faulheit' (von einer Französin geschrieben, aber weitgehend zutreffend).

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Schließe mich den Vorschreibern an:

Zitat:
Wenn jetzt beim ersten Gütetermin vor Gericht auf einem eventuellen Vorschlag auf eine Abfindung (so viel kann es ja nicht sein wegen der betrieblichen Unterbrechung) nicht entsprochen wird und man es auf eine Hauptverhandlung ankommen lässt, wäre das nicht sinnvoller aus Sicht von X?

Ja. Aber X muss sich halt im klaren sein, dass Sie auch wieder an den alten Arbeitsplatz zurückkehrt (mit den alten Vorgesetzten), wenn sie gewinnt. Das muss X dann auch durchziehen können. Denn wenn sie zwar gewinnt, aber kurz nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz feststellt, dass sie es dort nicht mehr aushält und die Flinte ins Korn schmeißt (selbst kündigt), dann gibt es keine Abfindung, sie ist arbeitslos und hat eine Sperrzeit beim ALG1.

Zitat:
. Nehmen wir mal an der Termin ist in 6 Monaten und das Gericht stellt fest die Kündigung war nicht rechtens. Erhält X doch für den Zeitraum seid Kündigung die Differenz vom Gehalt zum ALG I?

Ja.

Zitat:
Gilt dann das ALG I trotzdem als angebrochen bzw. verbraucht für die 6 Monate?

Nein.

Zitat:
Wie ginge es bei einem Gewinn der Verhandlung dann weiter?

Sie muss auf den alten Arbeitsplatz zurück - siehe oben.

Zitat:
Bei der Größe des Betriebes kann man doch fast davon ausgehen, dass für AG und AN ein weiteres Zusammenarbeiten nicht zumutbar wäre. Müsste dann der AG dem AN erneut kündigen bzw. eine Abfindung anbieten?

Nein. Der AG wartet einfach, bis der AN so entnervt von der unzumutbaren Zusammenarbeit ist, dass der AN selbst kündigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ blaubär: im ami-land haben wir 50 verschiedene Arbeitsrechte. Über andere Regelungen als bei uns kommt man aber sehr häufig zum selben Ergebnis. Also, anderer Weg, Ergebnis ähnlich.

wirdwerden

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#7
 Von 
Schwalbert
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn X meint, das Arbeitsverhältnis sei dann für sie unzumutbar, dann muss sie kündigen.


Nein! "Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen." KSchG § 9

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nein! "Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen." KSchG § 9


Wir hatten den Fall diskutiert, dass der AN eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erstreitet, das arbeitsgerichtliche Verfahren damit beendet ist, und der AN erst nach Wiederantritt der Abeit feststellt, dass ihm der AG die Arbeit zur Hölle macht.
Dann ist es zu spät für eine Abfindung, weil der Zug des §9 KSchG durch den Abschluss des Gerichtsverfahrens abgefahren ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

okay Leute. Danke für die verschiedenen Meinungen und Ratschläge.

Schlussendlich wurde sich nun auf eine so "hohe" Abfindung "geeinigt, dass man auch gerne davon ausgehen kann, dass der AG wusste im Unrecht, was die betriebsbedingte, Kündigung angeht zu sein.

Jetzt muss sich die Ex-AN in Ruhe was suchen in der Hoffnung das alte Gehaltsniveau erreichen zu können.

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#11
 Von 
Polosport
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread, die Moderation

Hallo

Das selbe Problem habe ich auch und hab irgendwie das Gefühl das ich aktuell von meinem Anwalt in richtung Vergleich gedrängt werde!!!

Vielleicht zu mir nochmal kurz gefasst;
-Betriebszugehörigkeit von 01.09.14- 31.03.16
-2 Monate Elternzeit Nov -Dez.15

Kurz vor Antritt der Elternzeit wurde AG seitig einen Aufhebungsvertrag angeboten, wurde jedoch von mir abgelehnt, hintergrund Sperrzeit etc. Darauf hin flatterten zeitnah die erste, die zweite und dritte Abmahnung mit Kündigung fristgerecht zum Monatsende (also der 31.03.16) ohne Begründung.

Abfindung;
Mein Chef hatte mir ausgerichtlich 30K brutto Abfindung angeboten, allerdings vor Gericht (im Gütertermin) hat er die Summe mit seinen Anwalt verleugnet. Ist auch verständlich denn hierzu wurde leider nichts schriftlich festgehalten. Ein Kammertermin steht in Nahe Zukunft.

Mein Anwalt bekam die Tage Post von der Gegenstelle. Hierzu sind 20K Abfindung als Vergleich angeboten!

Jetzt meine Frage an die User im bereich, Kündigungsschutzklage, respektive arbeitsrechtler. Soll ich den Kammertermin abwarten und anschliessend ordentlich auf den Tisch hauen? Denn meine Chancen sehen eigentlich gut aus. Ich bin von heute auf morgen entlassen wurden, weil wir unsere Tochter bekommen haben und ich 2 Monate in Elternzeit mit meiner neuen kleine Familie in Anspruch genommen habe. Wie waren eure Erfahrungen ?

Auf der anderen Seite klagen wir ja auf einen Wiedereinstieg und bevorzugen natürlich die Abfindung. Zumal wann ist der Zug für mich bzgl. der Abfindung abgefahren? Wie ist hierzu die richtigen Verhaltensregeln für Arbeitnehmer ?

Eine Wiedereinstellung ist laut AG nicht erwünscht, so schien das zumindest im Gütertermin. Was wäre wenn die Kündigung vom Gericht als nicht akzeptiert ausgesprochen wird. Müsste ich wieder in die Firma zurück oder wird wieder eine neue Abfindung verhandelt ?

Freue mich jetzt schon auf zahlreiche Tipps, Ideen, Vorschläge von euch.

VG Tom


-- Editiert von Moderator am 21.06.2016 02:36

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