Hallo zusammen,
zur folgenden Situation benötige ich Eure Hilfe:
Nach der Eigenkündigung Ende September wurde ich für den Zeitraum der Kündigungsfrist (3 Monate) freigestellt, so dass ich zum Ende des Jahres aus dem Unternehmen ausscheiden werde.
Die Tantiemenvereinbarung richtet sich am budgetierten Neukundenumsatz für das Gesamtunternehmen für ein Kalenderjahr und sagt Folgendes:
"Scheidet ein Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr aus dem Arbeitsverhältnis aus, so steht ihm der entstandene Tantiemenanspruch im prozentualen Verhältnis entsprechend der im Kalenderjahr gearbeiteten vollen Kalendermonate Beschäftigungsmonate anteilig zu. (Beispiel: Austritt 30.9. = Zieltantieme reduziert sich auf 9/12, die prozentuale Zielerreichung bezieht sich auf die reduzierte Zieltantieme).
Es besteht Einigkeit darüber, dass für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit kein anteilger Tantiemenanspruch entsteht."
Bedeutet das, dass ich maximal 8/12 Anspruch habe, das Ziel sowie die Zielerreichung sich jedoch auch auf 8/12 beziehen?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Tantieme bei Freistellung
28. November 2018
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Frage vom 28. November 2018 | 14:11
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 62x hilfreich)
Tantieme bei Freistellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. November 2018 | 14:30
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
alles andere wäre bei dieser Regelung ja ziemlich unsinnig.
Und jetzt?
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