Tantieme bei Krankengeldbezug

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Tantieme bei Krankengeldbezug

Guten Morgen,

nehmen wir mal an, in einem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:

Zitat:
5. Tantieme

5.1. Der Arbeitnehmer erhält neben dem monatlichen Grundgehalt eine jährliche Tantieme in
Höhe von 6.000,-€. Diese Tantieme gilt als fix vereinbart.

5.2. Ab dem zweiten Kalenderjahr wird ein zusätzlicher variabler Bonus in Aussicht gestellt und
beläuft sich auf ein Maximalbetrag von 10% des jährlichen Bruttogrundgehaltes (exklusive.
der fixen Tantieme). Hierzu werden die Vertragsparteien rechtzeitig eine separate Vereinbarung mit entsprechenden Zielen festlegen


Wie würde das dann im Falle von längerer Krankheit und Krankengeldbezug aussehen?
Beispiel:

Beginn Krankengeldzahlung 07/2022 (also Ende der Lohnfotzahlung) = 1/2 Tantieme
Krankengeld komplett 2023 -> gar keine Tantieme

Oder sind diese unabhängig vom Krankengeld zu bezahlen?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Grundsätzlich muss man sagen, dass eine "Tantieme" nicht gesetzlich normiert ist und daher stark von der vertraglichen Ausgestaltung, betriebliche Übung usw. abhängt. In der Regel wird eine Tantieme als eine Gewinnbeteiligung und damit als zusätzliche Vergütung gesehen, die prozentual nach dem Jahresgewinn des Unternehmens berechnet wird. Sie gehört damit zu den Vergütungsbestandteilen, die in das Austauschverhältnis "Arbeit gegen Lohn" einbezogen sind (BAG 8. September 1998 – 9 AZR 273/97). Das bedeutet aber auch, dass wenn nicht gearbeitet wird, es keinen Anspruch auf Tantieme gibt. Zwar überbrückt der Entgeltfortzahlungsanspruch den Lohnausfall, aber nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums ist Schluss. Daher kann es z.B. auch dazu kommen, dass jemand, der ein ganzen Jahr Krank ist und keinen Entgeldfortzahlungsanspruch mehr hat, ganzjährig keine Tantieme erhält (BAG, Urteil v. 3.5.2006, 10 AZR 310/05), es sei denn natürlich, es gibt hierzu andere vertragliche/betriebliche Vereinbarungen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Beginn Krankengeldzahlung 07/2022 (also Ende der Lohnfotzahlung)
Es müsste sich zu 5.1 mE mind. noch im Vertrag finden, wann die FIX-Tantieme ausgezahlt wird. Und ob die Summe auch als fix vereinbart gilt, wenn man nicht das gesamte Jahr beschäftigt ist. Oder eben langzeit-arbeitsunfähig ist.
Oft gibts in Arbeitsverträgen den Bezug/Hinweis zum Tarifvertrag und/oder zur entspr. Betriebsvereinbarung.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oft gibts in Arbeitsverträgen den Bezug/Hinweis zum Tarifvertrag und/oder zur entspr. Betriebsvereinbarung.


Das steht noch drin:
Zitat:

4. Vergütung
4.t. Die Vergütung setzt sich zusammen aus Grundgehalt, Spesen sowie einer möglichen Variablen Vergütu ng.

4.2. Der Arbeitnehmer erhält ein Grundgehalt in Höhe von monatlich EUR 6.000,-€ brutto, welche
am Ende des Monats fällig ist und bargeldlos überwiesen wird.

4.5. soweit die Zahlung von etwaigen leistungsunabhängigen Zuwendungen, z.B. in der Form von
6ratifikationen, nicht durch einzelvertragliche Vereinbarung, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anders geregelt ist, liegt sie im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet
keinen Rechtsanspruch für die Zukunft, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.


Widerspricht aber irgendwie der garantierten Tandiemezahlung, oder?

Für mich wäre es auch logisch, dass bei Krankengeldbezug diese Tandieme wenn überhaupt nur anteilig bezahlt werden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Der Arbeitnehmer erhält ein Grundgehalt in Höhe von monatlich EUR 6.000,-€ brutto, welche
am Ende des Monats fällig ist und bargeldlos überwiesen wird.
Das ist nicht die jährliche Tantieme nach Punkt 5.1. Das ist das monatliche Grundgehalt.
Die Tantieme von 1x jährlich 6.000,- käme als zusätzliche Vergütung. (ähnlich dem 13. Gehalt bzw. 1Jahressonderzahlung in Höhe des Grundgehaltes).
Zitat (von Michael32):
Widerspricht aber irgendwie der garantierten Tandiemezahlung, oder?
Wo steht etwas von --garantiert--? Fix ist lediglich die Summe 6.000,-.
Zitat (von Michael32):
Für mich wäre es auch logisch,
Wann der AN welche zusätzliche Vergütung anteilig oder voll erhält, findet sich im Tarifvertrag und/oder in der entspr. Betriebsvereinbarung. Lies doch bitte dort nach.

Und was steht in 4.3. und 4.4.?

edit:
Bei einem Grundgehalt von 6.000,- können durchaus 20 *Überstunden* als im Gehalt enthalten sein vereinbart werden.
edit 2: Auch --alle Mehrarbeitsstunden-- können mit dem Gehalt abgegolten sein.


-- Editiert von User am 30. August 2022 11:52

-- Editiert von User am 30. August 2022 12:04

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

So, nun muss ich das Thema nochmal hervorholen.
Die Tantiemen wurden letztes Jahr mit dem Dezembergehalt ausbezahlt. Normalerweise ist um diese Zeit dieses schon passiert, bis jetzt kam nichts, gehe davon aus, dass der AG der Meinung ist, die garantierte Tantieme-Zahlung wegen Krankengeldbezuges nicht zu gewähren.

Befindet er sich dann automatisch in Verzug oder muss man vorher mahnen?

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

In diesem Thread ist m.E. einiges an Unsinn geschrieben worden.

1. Die in Deinem Arbeitsvertrag sogenannte Tantieme ist eine fix vereinbarte Zahlung.
2. Diese ist unabhängig von Deiner Leistung oder vom Unternehmensergebnis vereinbart.
3. Der Passus 4.5 aus dem AV kommt nicht zum tragen, da die Tantiemenvereinbarung ja gerade eine einzelvertragliche Vereinbarung ist.
4. Die Tantieme ist nicht explizit als Gehaltsbestandteil definiert und kann damit auch nicht den Regelungen Krankheit / Lfz / Krankengeld unterworfen sein.

Zitat (von Michael32):
Die Tantiemen wurden letztes Jahr mit dem Dezembergehalt ausbezahlt. Normalerweise ist um diese Zeit dieses schon passiert, bis jetzt kam nichts, gehe davon aus, dass der AG der Meinung ist, die garantierte Tantieme-Zahlung wegen Krankengeldbezuges nicht zu gewähren.

Befindet er sich dann automatisch in Verzug oder muss man vorher mahnen?
Das Dezembergehalt wird aber erst Ende Dezember bzw. Anfang Januar nächsten Jahres gezahlt. Du weißt also gar nicht, ob nicht doch etwas gezahlt wird. Also abwarten.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Dezembergehalt wird aber erst Ende Dezember bzw. Anfang Januar nächsten Jahres gezahlt. Du weißt also gar nicht, ob nicht doch etwas gezahlt wird. Also abwarten.


Entschuldigung, ich meinte mit dem Novembergehalt Ende November......

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
1. Die in Deinem Arbeitsvertrag sogenannte Tantieme ist eine fix vereinbarte Zahlung.
2. Diese ist unabhängig von Deiner Leistung oder vom Unternehmensergebnis vereinbart.
3. Der Passus 4.5 aus dem AV kommt nicht zum tragen, da die Tantiemenvereinbarung ja gerade eine einzelvertragliche Vereinbarung ist.
4. Die Tantieme ist nicht explizit als Gehaltsbestandteil definiert und kann damit auch nicht den Regelungen Krankheit / Lfz / Krankengeld unterworfen sein.


Zusatzfrage:
Wie verhält es sich Deiner Meinung nach, wenn der Arbeitsvertrag unterjährig gekündigt wird?
Stehen dem MA dann auch die vollen "Tandiemen" am Jahresende zu? Es ist ja keinerlei Bedingung in dieser Vertragsklausel definiert.....

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Es ist ja keinerlei Bedingung in dieser Vertragsklausel definiert.....
In dieser nicht, aber evtl. in einer anderen, oder im TV oder in BV.
Zitat (von Michael32):
gehe davon aus, dass der AG der Meinung ist, die garantierte Tantieme-Zahlung wegen Krankengeldbezuges nicht zu gewähren.
Krankengeldbezug dürfte kein Ausschluss-Kriterium sein. Auch als Langzeitkranker ist man noch Beschäftigter, also AN.
Zitat (von Michael32):
wenn der Arbeitsvertrag unterjährig gekündigt wird?
Auch das dürfte geregelt sein, im TV und/oder BV.

Wenn es um Auszahlung für 2022 geht und diese Auszahlung (so wie bisher) zum Monatsende November zu zahlen wäre, sollte man noch abwarten. Heute ist gerade der 30.11.

Was findet sich denn im AV oder im TV zu Ausschlussfristen für evtl. Forderungen aus dem Vertrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was findet sich denn im AV oder im TV zu Ausschlussfristen für evtl. Forderungen aus dem Vertrag?


Ausschlussfrist 3 Monate.
Aber wegen TV: Wenn das eine aussertarifliche Klausel ist, dann spielt diese doch keine Rolle, oder? Es ist ja keine tarifliche Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld....

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Du bist also der Meinung, der frühere AG hätte dir bis zum Ende des Beschäftigtenverhältnisses (beendet durch Kündigung) trotzdem diese fixe Tantieme von 6000,- p.a. zu zahlen. Richtig?

Zitat (von Michael32):
Ausschlussfrist 3 Monate.
Dann fordere doch deinen früheren AG innerhalb der 3 Monate unter Hinweis auf die Klausel 5.1. im Arbeitsvertrag zur Zahlung der Tantieme auf.

Der frühere AG wird dir antworten. Danach sieht man weiter. Oder ist man trotz eigener Kündigung in 07/22 noch beschäftigt? Etwa wegen langer Kündigungsfristen?

Heute ist der 30.11. Früher wäre doch eh gar keine Zahlung zu erwarten gewesen, richtig?

Ich wollte nur erfahren, was alles an Verträgen überhaupt vorhanden ist. Mancher AN hat nicht ein einziges Schriftstück und trotzdem einen Vertrag...

Für mich ist schlecht vorstellbar, dass es in deinen Verträgen keine weitere Regelung zur Tantiemezahlung gibt.

zB Man beginnt am 1.1., erhält lt. Vertrag 6.000,- brutto Grundgehalt mtl. PLUS 6.000,- jährliche Tantieme--->, kündigt/wird gekündigt in der 6-monatigen Probezeit und fordert Anfang Dezember des Jahres die fix-Tantieme von 6.000,-.
...weil ja nichts anderes gilt?

Gab es denn für das zurückliegende Jahr 2021 eine anteilige Tantieme? Da war man doch auch ganzjährig krank und im Krankengeldbezug, oder war das ein anderer AN?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du bist also der Meinung, der frühere AG hätte dir bis zum Ende des Beschäftigtenverhältnisses (beendet durch Kündigung) trotzdem diese fixe Tantieme von 6000,- p.a. zu zahlen. Richtig?


Das Beschäftigungsverhältnis ist nicht gekündigt. Letztes Jahr wurden die Tantiemen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Ich bin da gar keiner Meinung, es hat sich mir nur die Frage gestellt, wenn das keine Beschränkung drin steht, wie das dann im Falle einer unterjährigen Kündigung zu sehen wäre. -> Dies ist jetzt nicht der Fall

Zitat (von Anami):
Heute ist der 30.11. Früher wäre doch eh gar keine Zahlung zu erwarten gewesen, richtig?


Ja, der AG zahlt sehr pünktlich und da heute nichts kam, ist davon auszugehen, dass er die Zahlung nicht leisten wird.

Zitat (von Anami):
Für mich ist schlecht vorstellbar, dass es in deinen Verträgen keine weitere Regelung zur Tantiemezahlung gibt.


Soll ich Dir mal den gesamten Vertrag anonymisiert schicken? Da steht nichts weiter drin.....

Zitat (von Anami):
Gab es denn für das zurückliegende Jahr 2021 eine anteilige Tantieme? Da war man doch auch ganzjährig krank und im Krankengeldbezug, oder war das ein anderer AN?


Wo war da jemand ganzjährig krank? Steht doch oben, Krankengeld seit 7/2022

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Soll ich Dir mal den gesamten Vertrag anonymisiert schicken? Da steht nichts weiter drin.....

Das glaube ich sofort, dass der AV nicht mehr hergibt; was nicht ausschließt, dass es eine betriebsinterne Ordnung mit Ausführungsbestimmungen gibt, oder eine BV, sofern ihr einen BR habt.
So ist es ein Stochern im Nebel oder ein Warten, bis jemand via Gericht eine Klärung offener Fragen herbeiführt.

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
was nicht ausschließt, dass es eine betriebsinterne Ordnung mit Ausführungsbestimmungen gibt,


Firma hat weniger als 20 Mitarbeiter..... Da gibt es nichts großartiges weiter....

Daher ja auch die wohl eher stümperhafte Formulierung der Klausel....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
ist davon auszugehen, dass er die Zahlung nicht leisten wird.
Dann bleibt es bei meiner Empfehlung, den AG schriftlich und nachweisbar aufzufordern, die Tantieme für 2022 auszuzahlen, wenn man meint, man hätte Anspruch.
Zitat (von Michael32):
Soll ich Dir mal den gesamten Vertrag anonymisiert schicken?
Bloß nicht, es genügt, wenn du die Fakten gleich hier in der EP-Frage bringst.

Zitat (von Michael32):
Wo war da jemand ganzjährig krank?
Sorry, ich ging von der früheren Schilderung mit dem Krankengeldbezug aus. Im Beitrag vom 18.8.22.
Offenbar geht es aber um verschiedene AN, für die du hier fragst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, ich ging von der früheren Schilderung mit dem Krankengeldbezug aus. Im Beitrag vom 18.8.22.
Offenbar geht es aber um verschiedene AN, für die du hier fragst.


Ja, das war meine Frau... Wir wechseln uns ab

Da ist zur Zeit dre Rechtsanwalt dran, kann ich aber Mal Zwischenbericht erstatten....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es kommt Licht ins Dunkel.....
Es wurden auch bei Kollegen keine Tandieme (ich nenn es jetzt mal so, wie es im Vertrag steht) ausbezahlt, da die Muttergesellschaft der Meinung ist, das Geschäftsergebnis wäre dann zu schlecht.....

Da mit dem Novembergehalt 2021 damals gezahlt wurde, würde ich meinen, dass nun Verzug vorliegt, oder?
Alternativ wäre ja spätestens mit dem Dezembergehalt dann die Zahlung fällig.

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