Hallo liebe Community
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen und stoße nun auf ein Problem.
Mein Vertrag regelt die Kündigung wie folgt:
Es gelten beidseitig die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen.
Nun möchte ich ja kündigen und das Gesetz erlaubt mir als Arbeitnehmer eine Kündigung von 4 Wochen zur Monatsmitte oder 4 Wochen zum Monatsende. Ich hoffe das ist korrekt.
Im Tarifvertrag gilt als vereinbart 2 Monate zum Monatsende (IG Metall Nordbaden)
Der Arbeitgeber ist im Tarifverbund engagiert.
Was gilt jetzt? Der Tarif ist ja in meinem Fall ungünstiger für mich, da ich zur Mitte eines Monates kündigen möchte. Auch die Frist ist länger.
Ich sage schon mal danke im Voraus
Gruß
Steppenkoeter
-- Editier von steppenkoeter am 18.11.2015 18:00
Tarif vs BGB (Kündigungsfrist für Arbeitnehmer)
Der Tarifvertrag (=die längere Frist) gilt, das kann man sich nicht aussuchen.
Warum kann man sich das nicht aussuchen? Bei der Formulierung würde ich genau zu der Ansicht tendieren. Es gelten nach diesem Satz gleichzeitig die gesetzlichen und tariflichen Fristen. Also sucht man sich eine der beiden aus. Oder gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, wenn der AG solch eine schwammige Klausel verwendet?
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Hallo Eidechse, gut dass du da nochmal nachhakst. Hatte zu schnell gelesen:
Zitat:Es gelten beidseitig die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen.
Wenn das da wirklich so steht, dürft diese Klausel tatsächlich einer Prüfung nicht standhalten, weil sie unklar/schwammig ist. Dann gilt die freie Fristenwahl für den Arbeitnehmer, denke ich auch.
Also schließe ich daraus dass ich vor Kündigung den Arbeitgeber frage. Ich will ja keinen Formfehler riskieren der dann die gesamte Kündigung aushebelt.
Ich will mich keinem unnötigen Risiko aussetzen.
Danke für eure Antworten
Tarifvertragliche Fristen gehen den gesetzlichen vor. Im Vergleich mit den Regelungen aus dem Arbeitsvertrag, ist die Frist anzuwenden, die für den Arbeitnehmer günstiger ist.
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