Tarif vs BGB (Kündigungsfrist für Arbeitnehmer)

18. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
steppenkoeter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tarif vs BGB (Kündigungsfrist für Arbeitnehmer)

Hallo liebe Community

Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen und stoße nun auf ein Problem.

Mein Vertrag regelt die Kündigung wie folgt:
Es gelten beidseitig die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen.

Nun möchte ich ja kündigen und das Gesetz erlaubt mir als Arbeitnehmer eine Kündigung von 4 Wochen zur Monatsmitte oder 4 Wochen zum Monatsende. Ich hoffe das ist korrekt.

Im Tarifvertrag gilt als vereinbart 2 Monate zum Monatsende (IG Metall Nordbaden)

Der Arbeitgeber ist im Tarifverbund engagiert.

Was gilt jetzt? Der Tarif ist ja in meinem Fall ungünstiger für mich, da ich zur Mitte eines Monates kündigen möchte. Auch die Frist ist länger.

Ich sage schon mal danke im Voraus


Gruß
Steppenkoeter



-- Editier von steppenkoeter am 18.11.2015 18:00




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Der Tarifvertrag (=die längere Frist) gilt, das kann man sich nicht aussuchen.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

Warum kann man sich das nicht aussuchen? Bei der Formulierung würde ich genau zu der Ansicht tendieren. Es gelten nach diesem Satz gleichzeitig die gesetzlichen und tariflichen Fristen. Also sucht man sich eine der beiden aus. Oder gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, wenn der AG solch eine schwammige Klausel verwendet?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Hallo Eidechse, gut dass du da nochmal nachhakst. Hatte zu schnell gelesen:

Zitat:
Es gelten beidseitig die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen.

Wenn das da wirklich so steht, dürft diese Klausel tatsächlich einer Prüfung nicht standhalten, weil sie unklar/schwammig ist. Dann gilt die freie Fristenwahl für den Arbeitnehmer, denke ich auch.

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#4
 Von 
steppenkoeter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also schließe ich daraus dass ich vor Kündigung den Arbeitgeber frage. Ich will ja keinen Formfehler riskieren der dann die gesamte Kündigung aushebelt.

Ich will mich keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Danke für eure Antworten

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#5
 Von 
guest-12309.02.2020 18:59:59
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Tarifvertragliche Fristen gehen den gesetzlichen vor. Im Vergleich mit den Regelungen aus dem Arbeitsvertrag, ist die Frist anzuwenden, die für den Arbeitnehmer günstiger ist.

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