Wir sind eine Elterninitiative mit relativ "alten" Erzieherinnen, die auch schon viele Jahre bei uns sind. Nach dem Wechsel vom BAT zum TVöD liegen diese jetzt noch um mehrere Hundert € über der sechsten Stufe (Endgeldgruppe 8). Für diese Stufe ist das Gehalt von 2.621,83 vorgesehen - eine unserer Erzieherinnen bekommt aber sogar 2.900,-. Müssen wir ihr dann wegen der Tariferhöhung (für 2008 und die kommende in 2009) trotzdem noch mehr Geld zahlen?
Vielen Dank für einige Tipps!
Tariferhöhung trotz Wechsel von BAT zu TVöD?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da es um eine Menge Geld geht, solltet ihr euch diesbezüglich an einen Anwalt wenden und nicht
auf Aussagen anonymer user aus nem i-net-Forum vertrauen.
Mal abgesehen davon, dass hier keiner den Vertragswortlaut zur Geltung des Tarifvertrages kennt.
Den Vertragslaut sollte man nicht kennen brauchen, wenn da steht BAT überführt nach TV-L, der Sachverhalt ist rechtlich geregelt und festgezurrt ein Anwalt kostet nur Geld
Es sollte sich bei den Erzieherinnen um die individuelle Endstufe handeln.
Das / Vergleichsentgelt kann u. U. höher sein als die höchste / Entwicklungsstufe (Endstufe) der maßgeblichen / Entgeltgruppe. Dann wird das Vergleichsentgelt als individuelle Endstufe weitergezahlt. Dieses Gehalt wächst mit zukünftigen allgemeinen Tarifsteigerungen. Bei einer Höhergruppierung wird mindestens der Betrag der bisherigen individuellen Endstufe gezahlt. Dieser kann auch wieder einer individuelle Endstufe in der Entgeltgruppe entsprechen, in die der Beschäftige höhergruppiert wurde.
Quelle: http://www.gew.de/Endstufe_individuelle.html
-- Editiert von mathiasla am 22.07.2008 09:21:57
-- Editiert von mathiasla am 22.07.2008 09:23:48
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Unter
http://www.tarifunion.dbb.de/aktuell/Modernisierungstarifverh/anlagen/tvue_mappe_010705.pdf
gibt es eine FAQ zu diesem Thema. Vielleicht passt da eine der Fragen auf Dein problem. Ansonsten bekommst Du dort vielleicht weitergehende Infos, womit Du weiter googlen kannst
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten