Tariflich gestaffelte Kündigungsfrist am Ablaufende des gestaffelten Beschäftigungszeitraums

3. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
malukri78
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 30x hilfreich)
Tariflich gestaffelte Kündigungsfrist am Ablaufende des gestaffelten Beschäftigungszeitraums

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur tariflich gestaffelten Kündigungsfrist bzw. zur Kündigung am Ablaufende eines dort benannten gestaffelten Beschäftigungszeitraums.

Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) sieht unter anderem folgende gestaffelte Kündigungsfristen vor:

- Bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr1 Monat zum Monatsende
- Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr 6 Wochen zum Quartalsende

Ein Beschäftigter möchte am 5. März 2025 zum nächstmöglichen Zeitraum kündigen. Sein Beschäftigungsverhältnis hat am 1. April 2024 begonnen.

Endet das Beschäftigungsverhältnis dann am 30. April 2025 (1 Monat zum Monatsende) oder am 30. Juni 2025 (6 Wochen zum Quartalsende)?

Ich würde vom 30. April ausgehen, da das erste Bechäftigungsjahr am 5. März noch nicht abgelaufen ist, andere sind der Meinung, er kann sein Beschäftigungsverhältnis erst zum 30. Juni 2025 kündigen.

Was ist korrekt?

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18065 Beiträge, 9825x hilfreich)

Zitat (von malukri78):
Ich würde vom 30. April ausgehen, da das erste Bechäftigungsjahr am 5. März noch nicht abgelaufen ist,

Richtig.

Zitat (von malukri78):
andere sind der Meinung, er kann sein Beschäftigungsverhältnis erst zum 30. Juni 2025 kündigen.

Die liegen nicht richtig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18743 Beiträge, 6859x hilfreich)

... es zählt die Abgabe der Kündigung, nicht das Ende der Beschäftigung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(667 Beiträge, 219x hilfreich)

Zitat (von malukri78):
Ein Beschäftigter möchte am 5. März 2025 zum nächstmöglichen Zeitraum kündigen. Sein Beschäftigungsverhältnis hat am 1. April 2024 begonnen.

Endet das Beschäftigungsverhältnis dann am 30. April 2025 (1 Monat zum Monatsende) oder am 30. Juni 2025 (6 Wochen zum Quartalsende)?


Am 30.04., wenn die Kündigung noch innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigungszeit zugeht. Es kommt hier allein darauf an, wann das Recht (hier also die Kündigung) ausgeübt wird, nicht, wann deren Folgen (also die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) eintritt.

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#4
 Von 
malukri78
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Es kommt hier allein darauf an, wann das Recht (hier also die Kündigung) ausgeübt wird, nicht, wann deren Folgen (also die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) eintritt.


Vielen Dank, das hat mir geholfen!

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