Tarifliche Zahlung

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Candycane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Tarifliche Zahlung

Guten Tag zusammen,
Ich arbeite seid 8 Jahren im Einzelhandel und habe auch meine Ausbildung in dem Unternehmen gemacht. Nach der Ausbildung wurde mir gesagt das mein Gehalt jetzt bei 2000€ liegen würde, was auch im Vertrag so steht. In unserem Unternehmen wird aber nach Tarif bezahlt, welcher weit darüber liegt, was mir selber blöder weise aber nicht aufgefallen war. Erst vor einem Jahr wurde mir durch die Blume etwas von" Gehaltserhöhung" erzählt, die ich bekommen sollte. Im Internet habe ich aber schon rausgefunden das einfach nur der Tarif nach 5 Jahren fehlerhafter Bezahlung angepasst wurde. Kann ich Nachzahlungen anfordern oder ist mein Arbeitsvertrag so überhaupt rechtens?
Vielen Dank schonmal im Vorraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Für gegenseitige Ansprüche kann tarifvertraglich eine Ausschlussfrist festgelegt sein (z.B. 6 Monate), daher mal dort nachschauen. Eine Vertragsänderung kann schriftlich erfolgen, muss es aber nicht.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Schauen Sie mal in den TV und prüfen Sie die Ausschlussfrist, die steht m.W. in jedem Tarifvertrag. Für diesen Zeitraum kann man rückwirkend Forderungen stellen.
In Ihrem Arbeitsvertrag wird kein TV erwähnt?
Werden ansonsten die anderen Mitarbeiter nach Tarif bezahlt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Candycane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

In meinem Vertrag wird das Wort Tarif nicht erwähnt und meine Kolleginnen werden schon immer nach Tarif bezahlt...ich hatte mich irgendwann einfach mal getraut eine Kollegin anzusprechen und dann kam das alles and Licht. Selbst schuld könnte man sagen, ich weiß aber ich kenne mich mit sowas nicht aus und nochmal passiert mir das auch nicht. Was ist denn mit Ausschlussfrist gemeint? Vielen Dank

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Die Ausschlussfrist ist praktisch wie eine Verjährung zu sehen.

Wenn sie z.b. noch ausstehenden Lohn bekommen, würde dieser Anspruch nach z.B. 6 Monaten verfallen
und sie könnten ihn nicht mehr geltend machen.
Gibt es keine Ausschlussfrist gilt hier beim Beispiel Lohn die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Vielleicht sollten sie das ganze mal einen Arbeitsrechtler prüfen lassen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Candycane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie das bei mir genau ist weiß ich jetzt gar nicht da in meinem Arbeitsvertrag mit keiner silbe etwas von Tarif erwähnt wird...unser Unternehmen aber NUR nach Tarif bezahlt.
Das finde ich alles sehr merkwürdig muss ich sagen. Welche Frist gäbe es denn in diesem Falle, wenn kein Tarifvertrag erwähnt wird. Und wie soll ich jetzt vorgehen?
Danke für die schnellen Antworten

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Bist Du denn Gewerkschaftsmitglied? Oder ist der TV allgemeinverbindlich?
Wenn beide Fragen mit Nein beantwortet werden, dann hast Du gar keinen Anspruch auf Bezahlung nach TV, wenn das nicht arbeitsvertraglichen vereinbart ist. Ob andere AN nach Tarif bezahlt werden, ist da aus meinen Augen zunächst unerheblich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Candycane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich dachte man darf gar nicht nicht nach Tarif bezahlt werden wenn ein Unternehmen tariflich bezahlt?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Da dachten Sie falsch - das würde gelten, wenn der Tarif allgemeinverbindlich ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn Du kein Gewerkschaftsmitglied bis, zunächst prüfen, ob der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Wenn ja, dann schauen, in welche Gehaltsgruppe Du fällst. Dann nach den Ausschlußfristen schauen. Dann weisst Du, für welchen Zeitraum Du was geltend machen kannst.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Candycane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich selbst habe ja keinen Tarifvertrag . Das ist ja das merkwürdige

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ich selbst habe ja keinen Tarifvertrag . Das ist ja das merkwürdige Wie wäre es dann, wenn Sie mal im Web recherchieren würden? In welcher Branche und in welchem Bundesland Sie arbeiten, wissen Sie doch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ muemmel: bist Du Dir da wirklich so ganz sicher?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Candycane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ich keinen Tarifvertrag habe? Ja bin ich es steht dort nichts von TV. Und seid meiner sogenannten "Gehaltserhöhung " werde ich jetzt ja nach Tarif bezahlt, also wenn es eine Erhöhung gab, bekomme ich die auch automatisch

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Seufz. Candy, der Tarifvertrag muss nirgendwo aufgeführt werden. Er kann trotzdem greifen. So, und da Du inzwischen nach Tarif bezahlt wirst, was ich zumindest dem Beitrag oben nicht erkennen konnte, geht es nur noch um Nachforderungen. Und da ist lesen angesagt. Ausschlussfristen, sofern der Tarifvertrag gilt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Das ich keinen Tarifvertrag habe? Anscheinend ist Ihnen gar nicht bekannt, was ein TV ist. Also, der TV wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen und nicht zwischen Candycane und ihrem Chef. Insofern "haben" Sie natürlich keinen. Es kann aber einen für die Branche geben, also z. B. für "Einzelhandel in NRW". Und der ist dann allgemeinverbindlich oder nicht - davon abhängig gilt er für alle oder nur für Gewerkschaftsmitglieder.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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