Tariflohn und Arbeitsvertrag

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
schneeflocke1279
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tariflohn und Arbeitsvertrag

Hallo,
Es besteht folgender Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer xy ist seit 2011 in einem Unternehmen angestellt. In diesem Unternehmen wechselte im Jahr 2016 die Geschäftsführung.

Der Arbeitnehmer xy hat im Arbeitsvertrag den Satz stehen:
Eine tarifliche Bindung gibt es nicht. In der Regel werden die Vereinbarungen des tvöd übernommen.

Unter der alten Geschäftsführung wurden die Tariferhöhungen immer an den Arbeitnehmer xy weitergegeben.

Da nun zum Jahreswechsel die Löhne von einem neuen Mitarbeiter bearbeitet werden, der sich nach eigenen Angaben noch nicht so gut auskennt, erhält der Arbeitnehmer xy mit dem Januargehalt plötzlich wieder die Tariferhöhung.
In den Jahren 2016 bis 2019 aber nicht.

Hat der Arbeitnehmer xy die Chance diese Tariferhöhung auch dauerhaft und eventuell auch rückwirkend einzufordern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Klausel, dass in der Regel der Tvoed gilt, ist m. E. nichtig, da viel zu allgemein gehalten.

-- Editiert von altona01 am 07.02.2020 11:09

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Dies war auch mein erster Gedanke gestern Abend. Dann habe ich mich allerdings verheddert in der Frage, was denn dann gelten soll - es werden ja wohl nicht diese drei Worte gestrichen (*in der Regel*), sondern die ganze Klausel gilt als nicht geschrieben. Was also ist gewonnen für AN, wenn diese Klausel nicht gilt?
Betriebliche Übung kommt auch nicht unbedingt in Betracht, wenn diese Übung die letzten beiden Jahre nicht praktiziert worden ist.

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