Tarifvertrag - Arbeitslohn einklagen

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mia59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Tarifvertrag - Arbeitslohn einklagen

Ich arbeite in einem privaten Busunternehmen. Leider haben wir seit Juli 09 kein Gehalt mehr erhalten und deshalb beim AA Insolvenzgeld bentragt. Unser Chef
hat jedoch noch keine Insolvenz angemeldet.
Wir stehen als AN erstmal im luftleeren Raum.
Wenn ich meinen Arbeitslohn einklagen möchte, gibt es Termine zu beachten, die sich u.a. aus Tarifverträgen ergeben. In unserer Firma gibt es keinen Tarifvertrag.
Wie gesagt sind wir ein Busunternehmen dass ÖPNV und Reiseverkehr bedient.
Ich weiss leider nicht zu welcher Branche das gehört und wo man nach einem
allgemeingültigen Tarif schauen könnte.
Ich möchte ja auch nicht, dass der Klagezeitraum verstrichen ist und wir ggf. nicht mehr an unseren Lohn kommen.

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"Mia"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

keine bange. wenn ihr einem tarifvertrag unterliegen würdet, wüsstest du das. erstens stünde wohl ein bezug im AV, zum anderen sollte der tarif ausliegen.

der vorteil bei der sache ist, dass keine ausschlussfrist läuft, es gilt vielmehr die normale verjahrung nach bgb von 3 jahren.
sind denn schon die normalen aufforderungen zu zahlen geschehen?
und ihr solltet euch kompetent informieren über euer zurückhaltungsrecht. wenn der ag mindestens zwei monatslöhne nicht gezahlt hat, können AN ihm nach ankündigung auch ihre arbeitskraft vorenthalten. bitte aber vorher sachverständig beraten lassen!

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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