Tarifvertrag Maler / Urlaubsanspruch

28. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
vorbi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Tarifvertrag Maler / Urlaubsanspruch

Hallo,

weiß jemand, wo man den aktuellen Tarifvertrag für Maler(-Gesellen) online einsehen kann?

Speziell geht es um die Regelung des Urlaubsanspruches.
Im Unterschied zu div. Tarifverträgen anderer Branchen wird dieser nach Lebensjahren bemessen.
Dabei gibt es unterschiedliche Altersgrenzen, bei deren Erreichen man mehr Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung hat. Ich würde nun gerne wissen, ob der "neue" Urlaubsanspruch schon in dem Jahr gilt, in dem man das entsprechende Lebensjahr vollendet (wie z. B. im BAT), oder erst im Folgejahr. Dieses müsste doch im Tarifvertrag geregelt sein?!

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo vorbi, mehr als das find ich dazu nicht (pdf-Datei!) ->
http://www.malerkasse.de/malerkasse/material/pdf/rahmentarif.pdf

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vorbi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,

hatte gar nicht gesehen, dass jemand geantwortet hat ...

Danke erstmal! Die verlinkte PDF-Datei hatte ich nicht gefunden ...

So ganz klar ist mir die Formulierung bzgl. des Urlaubsanspruches aber immer noch nicht:

"Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Berechnung des Lebensalters ... ist als Stichtag der 01. Januar des Urlaubsjahres maßgebend."

Ich würde das jetzt so deuten, dass man am 01. Januar 200x bspw. bereits 35 Jahre alt sein muss (5 Jahre Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt), um den Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr zu haben.
Liege ich da richtig bzw. sieht das jemand anders?

Vielen Dank,
Vorbi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das seh ich so wie du vorbi ... nur ... ich bin kein Anwalt. Aber sonst würde ja der Stichtag keinen Sinn ergeben.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vorbi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, trotzdem danke, venotis.

Vielleicht ergeben sich hier ja noch andere Meinungen?!

Gruß,
vorbi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Das sehe ich genauso wie venotis.

Du musst am 01. Januar eines Jahres bereits 35 Jahre alt sein und 5 Jahre Betriebszugehörigkeit haben, um für das betreffende Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

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