Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für Zeitpunkt Gehaltsauszahlung?

17. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kollonia
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für Zeitpunkt Gehaltsauszahlung?

In meinem Arbeitsvertrag steht: "Zahltag ist der 1. des Folgemonats, spätestens jedoch der 30., es kann mitunter auch zu mehrtägigen Verspätungen des Geldeingangs kommen."
Im Tarif vertrag steht jedoch:
"Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Entgeltperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung ist regelmäßig unbar bis spätestens 15. des Folgemonats vorzunehmen. Abweichende betriebliche Forderungen bleiben davon unberührt!"

Ich bin jetzt seit dem 1. August bei dem Unternehmen und habe am 17. Oktober immer noch kein einziges Gehalt erhalten!
Bitte helft mir schnell, habe blöder Weise auch noch keine Rechtsschutzvericherung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Zahltag ist der 1. des Folgemonats, spätestens jedoch der 30.


Da 'gönnt' sich der AG aber einen recht großzügigen Zeitraum zum Bezahlen.

quote:
Ich bin jetzt seit dem 1. August bei dem Unternehmen und habe am 17. Oktober immer noch kein einziges Gehalt erhalten!


Versteh ich das richtig, dass auch das Gehalt vom August noch offen ist?

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#2
 Von 
Kollonia
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so sieht es aus! Abrechnung habe ich schon seit einem Monat und gestern habe ich die für September bekommen!

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hast du denn den AG gefragt warum dein August-Gehalt noch nicht eingegangen ist?

Und das nicht irgendein Irrtum vorliegt (falsche Kontonummer o.ä.) hast du abgeklärt?

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#4
 Von 
Kollonia
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Der redet immer nur um den heißen Brei und meine Kollegen haben ihr Geld auch noch nicht!

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Es schadet nicht, das Geld schriftlich einzufordern (wegen evtl. Ausschlussfristen). Ansonsten seh ich nur den Weg über ne Klage.

Suehe auch http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

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#6
 Von 
Kollonia
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal! Ich möchte jetzt eventuellkündigen, da schon ein potentieller neuer Arbeitgeber bereit steht. Welche Frist kann ich dem alten AG dann setzen, mein restliches Gehalt zu überweisen?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Du brauchst dem gar keine Frist setzen, da er schon im Verzug ist. Wenn du ne Frist setzt, dann nur der Form halber, damit der AG einen Zeitpunkt zur Orientierung hat, damit er dann nicht sagen kann 'Der AN hat ja nicht geschrieben, bis wann er sein Geld will.' o.ä.

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#8
 Von 
Kollonia
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine eigentliche Frage ist aber noch nicht beantwortet:

Überwiegt hier der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag. Im Arbeits vertrag ist auch anfangs erwähnt, dass ich nach dem gültigen Manteltarifvertrag bezahlt werde!

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Es kommt drauf an, ob du nur nach Tarifvertrag bezahlt wirst oder ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis komplett gilt. Das ist ein Unterscheid! Was steht also zur Geltung des Tarifvertrags (im genauen Wortlaut!) im Arbeitsvertrag?

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#10
 Von 
Kollonia
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, werde nur nach Lohntarifvertrag bezahlt.
Arbeitszeit richtet sich nach dem Manteltarifvertrag.

Ich weiß aber, dass der AG mit dem Kunden einen Vertrag abgeschlosse hat, in dem explizit steht, dass wir nach dem Manteltarifvertrag zu arbeiten haben!

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Was dein AG mit dem Kunden abmacht, ist hier unwichtig.

Wichtig ist, was genau in deinem Vertrag steht. Und da du den Wortlaut (bezüglich Geltung TV oder MTV) nicht posten willst, kann es dir aus der Ferne auch keiner sagen, was gilt.

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