Guten Abend,
ich bin in einem großen Unternehmen eingestellt. Nun stellen sich mir mehrere Fragen. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
1. Ich besetze eine Loge und übernehme Pfortentypische Aufgaben. Es werden Schlüssel ausgegeben, Videoüberwachung, BMA, EMA, Zutrittskontrollen und auch Personalkontrollen. Wir machen aber auch andere Aufgaben, die nicht in den Pfortenbereich fallen. Eingestellt bin ich nicht als Pförtner. Die Bezeichnung wurde umbenannt. Greift für mich nun der Tarifvertrag aus dem Sicherheitsgewerbe / Pförtner oder nicht?
2. Ich bin IHK gepr. Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Wenn ein Tarifvertrag für mich gilt, wie muß ich bezahlt werden? Nach dem AV, nach Tarifvertrag für Pförtner oder nach Tarifvertrag für eine IHK gepr. Fachkraft für Schutz und Sicherheit?
3. Sollte ein Tarifvertrag für mich gelten, wie setze ich das um und wie lange zurück kann ich den geltend machen? Ich arbeite nun seit 2 Jahren für das Unternehmen.
4. Oder ist es sinnvoller nichts zu unternehmen?
Im Moment bekomme ich ca. 9,50€ Std. bei einem Festgehalt. Doch als gep. Fachkraft für Schutz und Sicherheit steht mir glaube ich ein höheres Gehalt zu.
Wie verhält sich das Ganze?
Vielen Dank fürs lesen und für die Antworten.
Euch allen eine schöne Weihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Spash2K
Tarivvertrag oder nicht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
a) Was ggf. sinnvoll ist oder eben nicht, ist von außen kaum zu sagen.
b) Dass du als Fachkraft für Schutz und Sicherheit ausgebildet bist, sagt rein gar nichts über die Bezahlung im aktuellen Job als nicht so genannter Pförtner.
Ich kenne eine promovierte Chemikerin, die lange Zeit als Sekretärin gearbeitet hat und natürlich auch als Sekretärin bezahlt worden ist. (Mittlerweile hat sie im selben Betrieb eine Aufgabe gefunden und bekommen, die ihrer Qualifikation entspricht.)
Daher ist die Frage schon von Bedeutung, als wer oder was zu angestellt bist, wenn nicht ausdrücklich als Pförtner.
Hallo Spash,
ist Dein Arbeitgeber tarifgebunden oder/und gibt es in Deinem Arbeitsvertrag eine (dynamische) Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag?
Deine berufliche Qualifikation hat bedauerlicherweise in keinem Falle einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe Deiner Vergütung,.
Viele Grüße
Ratsuchender@123net
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Hallo zusammen,
Im AV steht Hausaufsicht. Und nirgends steht etwas von Tarifverträgen. Allerdings haben wir auch Reinigungskräfte und diese werden nach Tarif bezahlt.
Wichtig wäre es zu wissen, ob Dein Arbeitgeber tarifgebunden ist (das steht nicht im Arbeitsvertrag). Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie keinen Anspruch auf Rechte aus einem etwaigen Tarifvertrag, es sei denn, es liegt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.
Wo kann man erfahren ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht?
Sie könnten - sofern vorhanden - sich diesbezüglich beim Betriebsrat sachkundig machen. Bei der Gelegenheit könnten Sie sich auch erkundigen, ob eine betriebliche Vergütungsordnung existiert. Ansonsten könnten Sie vorsichtig bei Kollegen oder gar der Personalabteilung nachfragen.
Wenn das alles nicht gegeben ist, hilft nur eines:
Gute Arbeit machen und den Arbeitgeber um eine freiwillige Lohnerhöhung ersuchen.
Leider gibt es keinen BR. Die Personalabt. Ist nicht Gesprächsbereit und der Geschäftsführer antwortet auf Fragen leider nicht. Seit über 3 Monaten versuche ich Kontakt aufzunehmen. Leider ohne Erfolg.
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