Hallo zusammen,
ich (männlich) befinde mich derzeit bis Mai 2026 in Elternzeit und arbeite aktuell 20 Stunden pro Woche. Neben meiner regulären Tätigkeit in der IT-Abteilung bin ich laut Vertrag auch Teamleiter des IT-Support-Teams.
Durch eine anstehende Umstrukturierung der Abteilung sollen Hierarchien abgeschafft werden, wovon auch meine Position als Teamleiter betroffen wäre. Mein Gehalt soll unverändert bleiben, allerdings würde sich mein Firmenwagenbudget in ein paar Jahren verringern, und mein Bonus wäre niedriger, da Teamleiter einen höheren Bonus erhalten.
Meine Frage: Ist das rechtlich zulässig? Muss mir nicht ein neuer Vertrag vorgelegt werden? Darf man mich während der Elternzeit überhaupt „degradieren"?
Viele Grüße
Teamleiter Funktion soll während der Elternzeit gestrichen werden
Dazu solltest du dir erstmal die entspr. Änderung in Schriftform vorlegen lassen.Zitat :Durch eine anstehende Umstrukturierung der Abteilung sollen Hierarchien abgeschafft werden, wovon auch meine Position als Teamleiter betroffen wäre.
Durchaus könnte solch ein Hierarchie-Abbau-Plan im Rahmen betrieblicher Umstrukturierung rechtens sein.
...kommt mal wieder drauf an.
Dazu solltest du dir erstmal die entspr. Änderung in Schriftform vorlegen lassen.Zitat :Durch eine anstehende Umstrukturierung der Abteilung sollen Hierarchien abgeschafft werden, wovon auch meine Position als Teamleiter betroffen wäre.
Durchaus könnte solch ein Hierarchie-Abbau-Plan im Rahmen betrieblicher Umstrukturierung rechtens sein.
...kommt mal wieder drauf an.
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Der Mitarbeiter, der sich in Elternzeit befindet, soll wegen seiner Elternzeit nicht schlechter gestellt werden als ein anwesender Mitarbeiter. Allerdings wird er auch Umstrukturierungen nicht aufhalten können. Es besteht kein Anspruch auf Stellenerhalt oder aber die identische Stelle, die man vor der Elternzeit inne hatte.
Ob es überhaupt einer Änderungskündigung bedarf, das ist von hier aus nicht abschätzbar. Wenn sich letztlich nur die Bezeichnung ändern, muss das nicht sein. Dem kann auch eine Betriebsvereinbarung zugrunde liegen. Vielleicht mal Kontakt mit dem Betriebsrat aufnehmen?
wirdwerden
Bei allen Fragen kommt es darauf an, ob die Umstrukturierung mit einer Betriebsverereinbarung unter Einbeziehung des Betriebsrates einher geht.
Wenn ja, dann ist das auch für Sie bindend.
Wenn nein, dann wäre eine Änderungskündigung notwendig. Das nutzt Ihnen aber auch nichts. Denn wenn Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, geht die betriebsbedingte Kündigung durch. Wegfall der bisherigen Position (Teamleitung) ist ein valider Kündigungsgrund - und wenn Ihnen ein neuer Vertrag mit gleicher Bezahlung angeboten wurde, hat der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt.
Ich dachte hier würde sich wirklich jemand auskennen.
Während der Elternzeit darf keine Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Betriebsrat gibt es nicht.
Zitat :Während der Elternzeit darf keine Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Schon klar - Gegenteiliges hat auch niemand behauptet.
Umstrukturierungen während der Elternzeit sind aber nicht verboten.
Umstrukturierungen sind das gute Recht des Arbeitgebers, das kein Arbeitnehmer verhindern kann. (Bei Vorhandensein eines Betriebsrats hätte der evtl. Mitwirkungsmöglichkeiten.)
Die Änderungskündigung kommt dann kurz nach der Elternzeit (falls überhaupt eine nötig ist - sicher ist das nämlich nicht).
So wie ich Sie verstanden habe, bleibt das Gehalt jetzt gleich, etwaige Verschlechterungen treten erst später ein. Also ist jetzt alles im grünen Bereich.
Sie müssen bedenken, dass Sie zwar durch die Elternzeit vor Nachteilen wegen der Elternzeit geschützt sind.
Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit sind Sie nicht mehr geschützt.
Und vor Veränderungen, die alle Mitarbeiter treffen (egal ob Elternzeit oder nicht) sind Sie auch nicht geschützt.
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, sieht es in Bezug auf Arbeitnehmerrechte sowieso weniger gut aus, weil Sie dann automatisch Einzelkämpfer sind.
Nur, weil jemand eine Einschätzung schreibt, die nicht dem eigenen Vorstellungen entspricht, heißt das nicht, dass die Antwortenden sich nicht auskennen. Nur, es gibt nun mal keine Regelung, die die wirksame Umstrukturierung eines Unternehmens davon abhängig macht, dass sich nicht ein Mitarbeiter in Elternzeit befindet.
wirdwerden
Zitat :Ich dachte hier würde sich wirklich jemand auskennen.
Jaja - für lau eine Wunschantwort erhalten wollen, die man dem AG um die Ohren hauen kann ...
Und: es gibt im Forum einige, die sich ganz gut auskennen
Und: Mal die Richtlinien des Forums zur Kenntnis nehmen.
f TeilzeitZitat :ch (männlich) befinde mich derzeit bis Mai 2026 in Elternzeit und arbeite aktuell 20 Stunden pro Woche.
Man ist also während der Elternzeit auf Teilzeit gewechselt. Hier besteht der Anspruch auf die voller Weiternutzung gleichen Dienstwagens nur begrenzt, bzw. in dem Maße wie dies im Dienstwagenüberlassungsvertrag geregelt ist.
Gibt es dort entsprechende Regelungen?
Zitat :Mein Gehalt soll unverändert bleiben, allerdings würde sich mein Firmenwagenbudget in ein paar Jahren verringern, und mein Bonus wäre niedriger, da Teamleiter einen höheren Bonus erhalten.
Ansonsten ist Mai 2026 ja auch nicht mehr so lange und man müsste sich spätestens dann mit den Gegebenheiten im Betrieb ohne einen Schutz der Elternzeit auseinandersetzen.
Und jetzt?
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