Teamleiter zwingt kranken Mitarbeiter zu arbeiten

11. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Teamleiter zwingt kranken Mitarbeiter zu arbeiten

Hallo,

Bei uns auf Arbeit (Kundenbetreuung) haben wir einen Teamleiter,der die etwas härtere Schiene fährt.
Eine Kollegin ist nun krank,kam trotzdem auf Arbeit,wollte dann aber wegen Fieber und allem gehen.
Der Teamleiter sagte ihr nur,sie solle sich nicht so anstellen,sie könne wenigstens zum Putzen bleiben.
In Tränen wandte sie sich dann an den Betriebsrat.

Nun ist meine Frage:
Darf er das überhaupt??
Welche rechtlichen Konsequenzen könnte dies für den Teamlieter und das Unternehmen haben??

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Er drohte mit einer abmahnung wenn sie sich "so anstellt"
was könnte man denn sonst noch machen??

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


wer "krank" ist und trotzdem zur arbeit geht, ist selbst schuld

schon klar, die situation heutzutage (befristung, probezeit, kleinbetrieb etc.) macht es oftmals schwer, so zu handeln, wie es der eigenen gesundheit zuliebe nötig wäre



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


abmahnung kann der AG schreiben, soviele er will

ob sie wirksam wären, darf zumindest im beschriebenen fall sicherlich verneint werden
aber dann muß man auch klar stellung beziehen :

entweder ist man erkrankt, meldet sich ab, geht nach hause
oder bleibt in der firma, dann muß man aber auch arbeitsleistung erbringen

zum anderen : der vorgesetzte bewegt sich hier im rahmen einer versuchten nötigung (§ 240 StGB ), falls er vom AN verlangt, trotz erkrankung, weiterhin zu arbeiten und dies mit der (in diesem zusammenhang rechtswidrigen) drohung einer abmahnung verbindet

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20040 Beiträge, 7271x hilfreich)

/// In Tränen wandte sie sich dann an den Betriebsrat.
/// was könnte man denn sonst noch machen??

den Mann auslachen
nicht jeden Raunzer persönlich nehmen
sich sachkundig machen, nicht erwarten, dass andere mir meine Rechte "nachtragen".
daheim bleiben, wenn man krank ist

Ein Betrieb, selbst wenn er alles in allem o.k. ist, ist nun mal keine Kuschelecke, eine gewisse Robustheit ist da schon nötig. Es wird ja auch niemand von Fahrrad fallen, weil einer hupt.
Und man kann sie sich zulegen, diese Robustheit. Das erste aber ist Rollenklarheit: ich bin AN, ich habe Pflichten, aber auch Rechte.


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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

@elena82:
"Der Teamleiter sagte ihr nur,sie solle sich nicht so anstellen,sie könne wenigstens zum Putzen bleiben."

Denke, kaum ein Gericht würde darin eine Nötigung sehen: Sie könne bleiben....

blaubär+ hat schon recht: Pflichten und Rechte kennen ist die Grundlage.

Kein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer im Betrieb "festhalten", wenn dieser erkrankt ist. Aber das scheint hier ja auch nicht passiert zu sein.


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