Teil des Lohn fehlt.

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kai45527
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Teil des Lohn fehlt.

Hallo,
ich habe folgendes Problem mit meinem Arbeitgeber.
Ich war von Mitte Oktober bis Mitte November Krank geschrieben in der Zeit kam auch meine kündigung zum 15.12.2008.Ich bekomme Lohn immer zum 20. eines Monats.Am 22.November zahlte mir mein Chef von einem Lohn von 1250 Euro nur 700 Euro aus, weil er angeblich an diesem Tag nicht mehr abholen konnte.
Er meinte auch da in den 1250 Euro Nachtzuschläge enthalten sind das er mir weniger zahlen müsste weil die Nachtzuschläge ja während der Krankheit wegfallen würden was ich ihm aber wiederlegt habe.Er meinte den Rest bekomme ich die Tage ich habe ihm einen Brief geschrieben in dem ich ihn aufgefordert habe den Rest bis spätestens 30.11.2008 an mich zu zahlen.Desweiteren hat er die fristen versäumt mir die Unterlagen fürs Arbeitsamt zurückzuschicken selbst Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen fehlen.
Ich habe ihm mitgeteilt, das ich zum Arbeitsgericht gehen werde falls er den Lohn und die Unterlagen mir nicht zusendet.
Daraufhin sagte er das er darum bittet.
Was passiert wenn ich zum Arbeitsgericht gehe?
Danke im Vorraus




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... wenn du zum arbeitsgericht gehst, legst du dort 1. deine forderung nieder (lohn in ausstehender höhe auszahlen, dann wird 2. ein vorgang daraus (aktenzeichen) und eine gütetermin wird anberaumt (3.) wenn der nichts bringt, gibt es einen verhandlungstermin. vor dem arb.g 1. instanz trägt jede partei ihre kosten selbst. einen anwalt benötigtst du dort nicht - ein rechtshelfer wird mit dir den antrag formulieren.
... die alternative: ein mahnungsbescheid aus dem formularhandel. der kann die sache beschleunigen, oder mündet in ein gerichtsverfahren, wenn der AG widerspricht.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

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In der Folge eines Mahnbescheides würde ein Verfahren vor dem Amtsgericht ausgelöst. Da es um Arbeitslohn geht, ist das sachlich zustänige Gericht das Arbeitsgericht.
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Genau deshalb gibt es auch beim Arbeitsgericht ein Mahnverfahren. Es gibt auch extra Vordrucke dafür.

Ich würde aber auch den Weg direkt gehen und nicht über den Mahnbescheid. Meistens kommt man doch schon beim Gütetermin mit einem Titel (Versäumnisurteil oder Vergleich) raus. Der Gütetermin wird in der Regel auch recht schnell angesetzt. Oft nur 2-3 Wochen, die man warten muss. Beim Mahnverfahren vor dem Arbeitsgericht kann es bereits so lange dauern, bis überhaupt mal der Mahnbescheid vorliegt.

Außerdem hilft der Mahnbescheid nicht bei der Herausgabe der notwendigen Arbeitspapiere und Lohnabrechnungen.

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