Teilgehalt wird erst im Folgemonat gezahlt Minijob?

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alex_98
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 2x hilfreich)
Teilgehalt wird erst im Folgemonat gezahlt Minijob?

Ich war in dem Monat 45 Stunden eingeteilt. Ich verdiene 10 Euro die Stunde. Überwiesen bekommen habe ich aber nur 375 Euro. Ich arbeite nur an Samstagen in diesem Minijob, da ich sonst in der Ausbildung bin.

Nun wurde mir gesagt, dass das letzte Wochenende (also der 31.08) in der Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt wurde. Dieser werde dann erst im nächsten Monat ausgezahlt, und damit einen Monat zu spät. Ist das rechtens? Darf der Arbeitgeber das einfach?

Ich hatte eine Vergleichssituation im Juni und auch da lag noch ein Samstag in der Zukunft und dieser wurde ausgezahlt, also sprich alle Samstage die in diesem Monat geplant werde.

Ich erkenne bei der Abrechnung des AG keine Systematik? Mich interessiert ob der AG hierzu rechtlich berechtigt ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120195 Beiträge, 39848x hilfreich)

Was genau steht zum Thema "Gehaltszahlung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex_98
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Gehalt wird am Monatsende gezahlt steht da

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Dann ist das nicht rechtens.
Aber was wollen Sie machen? Sie könnten Lohnklage einreichen - aber bis es da zu einem Gerichtstermin kommt, ist der nächste Monat vorbei und die Klage hat sich erledigt (wenn der Arbeitgeber tatsächlich im nächsten Monat nachzahlt).
Kurzum: Wenn der Arbeitgeber ständig zu spät zahlt, die Verspätung aber geringet ist als die Geschwindigkeit der Mühlen der Justiz, dann lohnt es sich nicht, etwas zu unternehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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