seit 01.06.2007 bin ich in einem arbeitsverhältnis eingestellt. mein
jährlicher urlaub beträgt 24 tage. mir ist bekannt, das ich diesen vollen urlaub erst nach 6 monaten beschäftigung in anspruch nehmen kann.
nun möchte ich aber vom 23.08. an 4 tage urlaub nehmen. steht mir dieser zu?
im vertrag stand leider auch nichts zu meinem teilurlaub und nun möchte ich gerne vorab wissen ob ich zu diesem zeitpunkt überhaupt ein anrecht auf urlaub habe. bei urlaubsantritt wäre ich ja nichtmal 3 monate beschäftigt.
wer weiß rat?
Teilurlaub??
8. Juli 2007
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Frage vom 8. Juli 2007 | 20:25
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilurlaub??
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#1
Antwort vom 8. Juli 2007 | 20:33
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Bis zu dem Zeitpunkt entsteht schon ein (Teil-)Urlaubsanspruch. Das heißt aber nicht, dass der AG den Urlaub auch gewähren/genehmigen muss.
Oder war das bei der Einstellung schon bekannt mit dem Urlaub und der AG hat dem zugestimmt?
#2
Antwort vom 9. Juli 2007 | 11:38
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... ein anrecht auf die vier tage hast du in der tat nicht, sowohl aus der situation probezeit heraus als auch vom 'erworbenen' urlaubsanspruch her - gleichwohl ist der großzügigkeit (auch von chefs) keine grenze gesetzt. ggf. könntest du noch arbeitsbefreiung ohn lohn ins spiel bringen (wenn die freien tage sein müssen).
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