Teilweise Kündigung eines Nebenjobs

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dudolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweise Kündigung eines Nebenjobs

Hallo,

ein 61jähriger Mann (voll berufstätig, ca. 38 Stunden pro Woche) übt zusätzlich seit fast 18 Jahren einen Nebenjob als morgendlicher Teitungsträger (ca. 3.30 bis 5.30 Uhr) in zwei zwei Zeiitung-Träger Touren aus, um mit dem Geld das Leben von seinen Angehörigen und für sich mit zu finanzieren, Zeitlich ist dies möglich, da die Zeitungstouren sehr nahe beieinander sind und es keine Überschneidungen mit seinem anschließenden Hauptjob von 8 Stunden gibt.

Nun wurde ihm mitgeteilt, dass ihm nach einer Frist von fünf Tagen die eine Tour gekündigt sei, da es zu viele Zeitungsdiebstähle gebe.

Ist dies rechtlich zulässig? Was müsste ihm die Zeitungsagentur ggf. als finanzielle Entschädigung für den Verlust dieser einen Tour zahlen? Für die Touren wird übrigens jeweils der gesetzlliche Mindestloh gezahlt.

Müsste er auch einen finanziellen Ausgleich von der Zeitungsagentur bekommen, da er keinen Urlaub mehr nehmen kann. In den letzten Jahren zahlte man ihm zum Ende des jeweiligen Jahres einen bescheidenen Betrag zum Monatsgehalt zusätzlich aus , da er da auch keinen Urlaub hatte und ununterbrochen austrug.

Vielen Dank für jeden Tipp. Bitte nicht an einen Anwalt verweisen, da der Zeitungsträger keine Rechtsschutz-versicherung hat und das Geld für den Lebensunterhalt benötigt wird.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Dudolf):
Nun wurde ihm mitgeteilt, dass ihm nach einer Frist von fünf Tagen die eine Tour gekündigt sei
Moin, was steht denn im Arbeitsvertrag? Und was genau steht in dem Kündigungsschreiben?
Zitat (von Dudolf):
Was müsste ihm die Zeitungsagentur ggf. als finanzielle Entschädigung für den Verlust dieser einen Tour zahlen?
Nichts.
Zitat (von Dudolf):
da er keinen Urlaub mehr nehmen kann.
Wie bitte ?...Wenn sein Vollzeit-Job das nicht hergibt... und der Zeitungsjob den Lebensunterhalt sichern soll. Wer seit 18 Jahren tgl. 2 Std. Zeitungen austrägt und "deshalb" keinen Urlaub nehmen kann, macht seit mind. 17 Jahren etwas falsch.

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#2
 Von 
Dudolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

er und seine Angehöriger leben u.a. natürlich von dem Gehalt ünd dem Zeitungsträgerjob.
Ein im gleichen Haushalt lebender Bruder. der seit seiner Jugend erwerbsunfähig und 100% schwerbehindert ist, enthält monatlich knapp über 400 Euro für den Lebensunterhalt+Stromverbrauch + ca. 350 Euro für Heizkosten + die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist übrigens identisch mit der früheren Sozialhilfe und vom Gesetzgeber so festgelegt.

Das ist nicht allzu viel. Das Gehalt für den Vollzeitjob ist vom Betrag nur an ihm orientiert und für den Nebenjob der Zeiungen von 3.30 bis .5.30) bekommt er täglich ca.. 11 cent pro Zeitung. Es sind jeden Morgem etwas weniger als 220 Zeitung auszutragen.

Das ist übrigens bei allen Zeitungen in der Gegend so (Frankfurt am Main). Das hat nichts damit zu tun, was diie Zeitungen von Zeitungskunden/lesern bekommt. Die Zeitungverlage und die Zeitungsagenturen sehen dies unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten (für sich).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Beantwortest du bitte die Fragen?
Was steht im AV und was im Kündigungsschreiben?

Was du jetzt schreibst, ist nicht hilfreich für das, was du eigentlich wissen willst.
Es geht doch nicht um den Bruder. Der erhält Grusi wegen EM.
Es geht um den 61jährigen AN. Seine Zeitungsagentur will ihn nur für 1 Tour beauftragen/bezahlen... Ist die Kündigung wirksam, dann schrumpft der Verdienst. Ja, so ist das.

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#4
 Von 
Dudolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag bestand nur aus einer Liste welche Personen täglich eine Zeitug erhalten. Veränderungen werden ihm einen Tag vorherper Mail mitgeteilt. Außdem musste er natürlich seine Banverbindung für die monatliche Überweisung der Zeitungen (ca, 11 cent pro Zeitung ca. 230 Kunden in beiden Touren zusammen, Zeitungen gibt es von Montag bis einschl Samstag) mitteilen + einmalig zum Ende jeden Jahres weil er das ganze Jahr austrug.

Die Kündigung kam am 2. November per Mail Darin stand nur dass er ab 7.11. die eine Tour entzogen bekam, weil zu viele Kunden reklamiert hätte. Ab 8.11 soll er dann nur noch die andere Tour austragen.

Eine Bekante meinte, dass er vielleicht für die entzogene Tour wenigstens eine Abfindung verlangen solle. Immerhin sind 18 Jahre auch eine lange Zeit. Was meint Ihr dazu?

-- Editiert von Dudolf am 04.11.2018 15:43

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Seufz. Wir wissen immer noch nicht, wie der Vertrag aussieht. Und darauf kommt es hier doch ganz entscheidend an.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Dudolf):
Der Arbeitsvertrag bestand nur aus einer Liste welche Personen täglich eine Zeitug erhalten.
Und wo steht das so wichtige mit dem Mindestlohn, mit den Kündigungsfristen, den freiwilligen *Urlaubs-Geldern*?
Zitat (von Dudolf):
Die Kündigung kam am 2. November per Mail
Das ist dann wohl keine Kündigung. Das ist eine neue Arbeitsanweisung.
Seltsam, dass ausgerechnet Kunden aus einem Verteilbereich verstärkt reklamiert haben. Und WAS haben die reklamiert?
Zitat (von Dudolf):
dass er vielleicht für die entzogene Tour wenigstens eine Abfindung verlangen solle.
Naja, wenn die das meinte... An wie viel denkt sie denn? :crazy:
Sein monatl. Einkommensverlust beginnt doch erst ab 8.11. Was sollte der Chef denn abfinden?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, wie der Vertrag ausgestaltet ist. Wenn pro Zeitung gezahlt wird, aber ein Mindestlohn rauskommen soll, dann kann der Arbeitgeber natürlich jederzeit die Tour nach Bedarf ändern. Es ziehen ja auch Leute weg oder dazu.

Aber das alles wissen wir in ERmangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht.

wirdwerden

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