Folgender Sachverhalt, ich bin eine 25 Std. Kraft und bin laut Vertrag dazu verpflichtet Überstunden und an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Dies stellt für mich in diesem Sinne
kein Problem da. Da es besonders Vergütet wird.
Meine Frage ist nun, ist das richtig, das man nach dem Gesetz der Teilzeit einen Tag für 2,5 Stunden arbeiten muss wenn der Hinweg zur Arbeitsstädte und der Rückweg jeweils 1 Stunde benötigt ? Also zwei Stunden Fahrtweg für 2,5 Arbeitszeit ? Wer weiß Rat und Hilfe
-- Editiert von Moderator am 28.07.2015 08:57
-- Thema wurde verschoben am 28.07.2015 08:57
Teilzeit 2,5 Stunden am Tag arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wo genau ist die sozialrechtliche Fragestellung?
Verschiebung beantragt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Meine Frage ist nun, ist das richtig, das man nach dem Gesetz der Teilzeit einen Tag für 2,5 Stunden arbeiten muss wenn der Hinweg zur Arbeitsstädte und der Rückweg jeweils 1 Stunde benötigt ? Also zwei Stunden Fahrtweg für 2,5 Arbeitszeit ? Wer weiß Rat und Hilfe Es gibt kein Gesetz, daß das verbietet.
Ein Gesetz, in dem das Verhältnis von Wohnort-Dienstort-Fahrt (Anreise/Rückfahrt) mit bestimmten Zeiten oder Porportionen geregelt wäre, kenne ich nicht; Gesetze regeln generell den Rahmen, nicht aber Details.
Wenn, dann würde dergleichen in Tarifverträgen geregelt. Aber ich glaube, dass diese Idee woanders herkommt: Wenn Rufbereitschaft vereinbart ist, kann der TV bestimmen - ich kenne es vom TVöD - , dass der erste Einsatz mit einer bestimmten Mindest-Stundenzahl als Arbeitszeit gerechnet wird, auch wenn die tatsächliche AZ deutlich kürzer anfällt.
Wahrscheinlich geht es hier um ganz was anderes. Nämlich um die Frage, welche Wegezeiten zumutbar sind, wenn man ALG II bekommt und dann arbeitet.
Im Normalfall ist aber der Weg Angelegenheit des Arbeitnehmers. Wie lang der ist, ist einerlei.
wirdwerden
Zitat:Meine Frage ist nun, ist das richtig, das man nach dem Gesetz der Teilzeit einen Tag für 2,5 Stunden arbeiten muss wenn der Hinweg zur Arbeitsstädte und der Rückweg jeweils 1 Stunde benötigt ?
So ein Gesetz gibt es nicht.
Es gibt die Frage, was zumutbar ist. Wieso müssen Sie bei einer 25-Stundenstelle an einem Tag 2,5 Stunden arbeiten?
Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. Der müßte auch merken, dass die Arbeitszeit in keinem Verhältnis zu Ihrer Fahrzeit steht.
Na ja Altona, gerade die Stundenzahl spricht doch für einen Einsatz in Stoßzeiten. Beispiel: Mein Bäcker braucht in der Früh zwischen 7.00 und 9.00 Uhr Aushilfskräfte. Nicht nach 9.00 Uhr, nicht vor 7.00. Das weiss man doch, wenn man so einen Vertrag unterschreibt. Und die Bezahlung scheint ja zu stimmen. Und eine Stunde Anfahrt, ist das nicht inzwischen normal? Der Arbeitsplatz im Parterre, drüber wohnen, das ist doch eher die Ausnahme. Eine Stunde, da bleibt man bei uns sogar innerhalb der Stadtgrenzen.
Die Zumutbarkeitsklausel, die gibt es doch erst bei ALG II Empfängern. Da ist dann wirklich zu prüfen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten