Teilzeit Ablehnung

3. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
JunkersJu88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit Ablehnung

Folgender Sachverhalt:

Am 14.12.2005 habe ich Teizeit zum 01.04.2006 beantragt.
Am 01.03.2006 kam ich aus meinem Schichtfrei zur Arbeit und fand in meinem Dienstpostfach die schriftliche Ablehnung. (Betriebliche Gründe) Diese ist zufällig auf den 28.02.2006 datiert (1 Monatsfrist).
Ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, um durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit meinem Teilzeitwunsch gerecht zu werden, fand leider nicht statt.
Was soll ich jetzt am besten tun.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Eine Ablehnung mit dem schlichten Verweis, es lägen betriebsbedingte Gründe vor, reicht auf jeden Fall nicht. Hat Ihr Arbeitgeber die betrieblichen Gründe in der Ablehnung erläutert?

Ihr Arbeitgeber hätte mit Ihnen über Ihren Teilzeit-Wunsch verhandeln und versuchen müssen, eine Einigung zu erzielen. (TzBfG §8 Absatz3) Sie können jetzt vor dem Arbeitsgericht klagen. Das Teilzeitbefristungsgesetz ist zwar insgesamt recht schwammig formuliert, doch es gibt schon einige richtungsweisende Urteile, nach denen dem Arbeitnehmer sein Wunsch auf Teilzeit erfüllt werden muß. Beim googeln finden Sie einiges dazu.

potthoff-schmidt.de/index.php?id=101
Wann ein betrieblicher Grund vorliegt, ist in § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG geregelt. Allerdings gilt die Vorschrift nicht als abschließende Auflistung von möglichen betrieblichen Gründen. Jedoch lässt sich ihr entnehmen, dass ein betriebsbedingter Grund u.a. dann vorliegt, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.


-- Editiert von hamburgerin01 am 04.03.2006 00:03:04

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.093 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen