Folgender Sachverhalt:
Am 14.12.2005 habe ich Teizeit zum 01.04.2006 beantragt.
Am 01.03.2006 kam ich aus meinem Schichtfrei zur Arbeit und fand in meinem Dienstpostfach die schriftliche Ablehnung. (Betriebliche Gründe) Diese ist zufällig auf den 28.02.2006 datiert (1 Monatsfrist).
Ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, um durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit meinem Teilzeitwunsch gerecht zu werden, fand leider nicht statt.
Was soll ich jetzt am besten tun.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Teilzeit Ablehnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Ablehnung mit dem schlichten Verweis, es lägen betriebsbedingte Gründe vor, reicht auf jeden Fall nicht. Hat Ihr Arbeitgeber die betrieblichen Gründe in der Ablehnung erläutert?
Ihr Arbeitgeber hätte mit Ihnen über Ihren Teilzeit-Wunsch verhandeln und versuchen müssen, eine Einigung zu erzielen. (TzBfG §8 Absatz3) Sie können jetzt vor dem Arbeitsgericht klagen. Das Teilzeitbefristungsgesetz ist zwar insgesamt recht schwammig formuliert, doch es gibt schon einige richtungsweisende Urteile, nach denen dem Arbeitnehmer sein Wunsch auf Teilzeit erfüllt werden muß. Beim googeln finden Sie einiges dazu.
potthoff-schmidt.de/index.php?id=101
Wann ein betrieblicher Grund vorliegt, ist in § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG
geregelt. Allerdings gilt die Vorschrift nicht als abschließende Auflistung von möglichen betrieblichen Gründen. Jedoch lässt sich ihr entnehmen, dass ein betriebsbedingter Grund u.a. dann vorliegt, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
-- Editiert von hamburgerin01 am 04.03.2006 00:03:04
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten