Teilzeit Krankschreibung

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Soffiken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit Krankschreibung

Hallo,

ich habe eine extreme Pollenallergie und kann nicht immer 100% geben auf der Arbeit und fühle mich vorallen Dingen ab Mittags nicht mehr so ganz fit, da ich auch Kortison dagegen nehme.

Eine Krankschreibung bekomme ich locker.

Aber –

Ich möchte arbeiten – wenigstens halbtags – ohne Minusstunden aufzubauen, um wenigstens der Firma auch weiter zu helfen bei wichtigen Projekten.
Die Arbeit die ich verrichte ist am PC und das geht nunmal irgendwann auf die Konzentration.

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten eine "Teilzeit- Krankschreibung " über einen Zeitraum von ca 2 Wochen ausstellen zu lassen?
Damit ich wenigstens das mache was ich kann und wenn ich mich absolut nicht mehr fit fühle nach Hause gehen kann?

Ich habe schon mit meinem AG gesprochen der meinte er weiß nicht so ganz genau wie das Versicherungstechnisch etc möglich ist..

Liebe Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Soweit ich weiß, geht das nicht. Entweder man ist arbeitsunfähig oder nicht, dazwischen liegt nichts.

Ihr Chef kann Sie aber bezahlt oder unbezahlt freistellen, das steht ihm frei. Oder bereits Sie arbeiten die Stunden nach. Von alledem ist aber die Krankenkasse nicht betroffen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Soffiken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es sonst eventuell noch andere Möglichkeiten? :-/

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#3
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Soffiken,

ich denke, man sollte sich da sehr gut absichern, aber ganz unmöglich scheint es nicht zu sein:

"Wird der Arbeitnehmer während der attestierten Arbeitsunfähigkeit beschäftigt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also beide Vertragsparteien – den Umfang und die Dauer der Tätigkeit frei vereinbaren. Eine Mindest-Stundenanzahl für die Beschäftigung ist nicht möglich, da der arbeitsunfähige Mitarbeiter grundsätzlich gar keine Arbeitsleistung erbringen muss. Da es eine Teil-Arbeitsunfähigkeit bzw. Teil-Arbeitsfähigkeit nicht gibt, leistet der Arbeitgeber während des Zeitraums der Beschäftigung weiterhin Entgeltfortzahlung, da der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig gilt."


zu finden hier:

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/sonstiges/735-arbeiten-trotz-krankschreibung.html

Ich würde einfach mal bei meiner Krankenkasse nachfragen, ob es von der Seite keine Probleme gibt.

Hier habe ich auch noch was gefunden. Hamburger Modell z.B.

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/stunden-attest-ist-eine-teilzeit-krankschreibung-moeglich

-- Editiert von Frau Hilflos65 am 17.04.2018 12:34

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1412 Beiträge, 531x hilfreich)

Das Hambuger Modell ist aber auf AN bezogen, die länger als 6 Wochen dauerhaft AU waren und sozusagen stundenweise wieder in den Arbeitsalltag einsteigen sollen.

Hier trifft das aber nicht zu

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#5
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich meinte damit, dass man an Hand des Hamburger Modells mit Kasse, AG und Arzt eventuell eine Möglichkeit finden kann. Man muss eben nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Soffiken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frau Hilflos65):
Hallo Soffiken,

ich denke, man sollte sich da sehr gut absichern, aber ganz unmöglich scheint es nicht zu sein:

"Wird der Arbeitnehmer während der attestierten Arbeitsunfähigkeit beschäftigt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also beide Vertragsparteien – den Umfang und die Dauer der Tätigkeit frei vereinbaren. Eine Mindest-Stundenanzahl für die Beschäftigung ist nicht möglich, da der arbeitsunfähige Mitarbeiter grundsätzlich gar keine Arbeitsleistung erbringen muss. Da es eine Teil-Arbeitsunfähigkeit bzw. Teil-Arbeitsfähigkeit nicht gibt, leistet der Arbeitgeber während des Zeitraums der Beschäftigung weiterhin Entgeltfortzahlung, da der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig gilt."



-- Editiert von Frau Hilflos65 am 17.04.2018 12:34


meinst du mit absichern bei der Krankenkasse oder wie?

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#7
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Bei Krankenkasse nachfragen und vom Arbeitgeber schriftlich die Stunden innerhalb der AU bestätigen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

doppelt gepostet....

-- Editiert von Frau Hilflos65 am 17.04.2018 13:52

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40850 Beiträge, 14423x hilfreich)

Die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, da ist das doch kein Problem. Kritisch wird es doch erst, wenn die Kankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld dran ist. Da geht eigentlich gar nichts. Allerdings kann man sich auch für die Zeit einigen. Denn, ganz klar: eine AUB beinhaltet kein Arbeitsverbot. Ist nur eine Frage der Abrechnung.

wirdwerden

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