Teilzeit+Mehrarbeit

26. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sonja1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)
Teilzeit+Mehrarbeit

Ich bin bei einem kirchlichen Träger als Altenpflegerin mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden beschäftigt. Leider unterliegt meine wöchentliche Arbeitszeit sehr starken Schwankungen, so dass mein Privatleben und auch meine Partnerschaft darunter leidet.
Es gibt Wochen in denen ich über 50 Stunden arbeite.
Ich sehe ein, dass Urlaubszeiten oder Notfälle u.U. erfordern, dass ich über die vereinbarten 20 Stunden arbeite, aber inzwischen ist das ein Dauerzustand, es nützt mir auch nichts, wenn ich dann eine Woche frei habe, wenn ich während der normalen Arbeitszeiten das doppelte der vereinbarten Zeit arbeiten muss.
Kann ich von meinem Arbeitgeber fordern, dass er die vereinbarte Zeit im Schichtplan einhält bzw. ein Überschreiten von z.B. höchstens 10 Stunden in der Woche einhält?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Sicherlich kannst Du das fordern oder Du forderst gleich ein Vollzeitvertrag.

Immer gleich mit dem Schichtplan hingehen und sagen

Tut mir leid, Sie haben mich leider für zu viele Stunden diese Woche eingetragen. Ich habe nur eine 20 Std. Woche. Können Sie das bitte korregieren!

Erst wenn es dumme/unverschämte Antworten gibt, sollte man mehr unternehmen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo, sonja
.. es ist leider komplizierter: die 20 wochenstunden werden aller wahrscheinlichkeit nach durchschnittliche wochenstunden sein. d.h. der AG hat die möglichkeit, dienstpläne zu machen, die für konkrete wochen durchaus deutlich mehr arbeitszeit vorsehen, am ende einer zeitperiode muss dann aber der durchschnitt von 20 stunden erreicht sein. m.a.w.: den wochen mit max 60 stunden müssen freiwochen und oder wochen mit deutlich weniger einsatz gegenüberstehen - sonst geht die rechnung nie auf. (ob das ein guter und geschickter dienst-/schichtplan ist, steht auf einem anderen blatt).

im kirchlichen bereich sollte AVR gelten, wenn der träger im bereich der caritas arbeitet. sonst ein anderer kirchenspezifischer "tarif". es sollte auch einen br geben (heißt im kirchlichen bereich mitarbeitervertretung). die können immerhin den schichtplan mal überprüfen, ob er korrekt erstellt worden ist. schichtpläne sollten auch frühzeitig veröffentlicht werden, damit MA sich auf den dienst einstellen können.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
heißt im kirchlichen bereich mitarbeitervertretung


... und hat bei weitem nicht die gleichen Rechte wie ein Betriebsrat.

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