Habe eine Frage:
Der Mitarbeiter hat eine 38,5h/Woche, die durch Flexibilisierung bis zu 43,5h/Woche aufepuscht werden kann. Nun hat der Mitarbeiter Teilzeit mit 30h/Woche bei 5 Tage-Woche beantragt (täglich 8-14 Uhr). Der Arbeitgeber gibt vor, dass dies dispositorisch nicht möglich wäre, obwohl ein anderer Mitarbeiter ebenfalls in diesem Modell arbeitet. Er bietet stattdessen einen ganzen freien Arbeitstag an, also eine 4 Tage-Woche. Fraglich bleibt, von wieviel Stunden der Arbeitgeber an diesen 4 Tagen ausgeht. Ist es richtig, dass man sich dann auf die beantragten 30h/Woche berufen kann und nicht mehr im Rahmen der Flexibilisierung hochdisponiert werden darf?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke schon mal im voraus.
Teilzeit !!!
28. August 2018
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Frage vom 28. August 2018 | 19:24
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit !!!
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#1
Antwort vom 28. August 2018 | 20:01
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
Entscheidend ist nicht, wovon der Arbeitgeber gegebenenfalls ausgeht, sondern was im Vertrag festgeschrieben ist. Dass es sich in aller Regel um Durchschnittswerte handelt, ist eine andere Sache. Aber der Durchschnitt muss über kurz oder lang mit dem vertragsgemäßen Bestand übereinstimmen.
#2
Antwort vom 28. August 2018 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatFraglich bleibt, von wieviel Stunden der Arbeitgeber an diesen 4 Tagen ausgeht. :
Das Problem lässt sich ja recht einfach lösen.
ZitatIst es richtig, dass man sich dann auf die beantragten 30h/Woche berufen kann und nicht mehr im Rahmen der Flexibilisierung hochdisponiert werden darf? :
Kommt ganz darauf an, was vertraglich vereinbart ist bzw. vereinbart wird.
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