Hallo,
habe bereits in meinem Antrag auf Elternzeit geschrieben, dass ich während der Elternzeit, nach 1 Jahr, in TZ wieder arbeiten möchte.
Im Gespräch mit dem AG habe ich um 17 std. an 2 Tagen gebeten.
Der AG hat dies aus betrieblichen Gründen abgelehnt und mir ein Angebot gemacht, in dem er den Monat des Beginns, die Std. (19,5) und die Anzahl der Tage vorschreibt (mindestens 2,5) und geschrieben, anderweitig bestünde keine Alternative.
Sprich: entweder sein Angebot oder keine TZ Arbeit für mich.
Was kann ich tun?
Danke für Antworten!
Anne aus Königswinter
-----------------
""
Teilzeit arbeiten WÄHREND der Elternzeit
7. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2013 | 17:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit arbeiten WÄHREND der Elternzeit
#1
Antwort vom 7. November 2013 | 18:42
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
1. Du kannst das Angebot des Arbeitgebers akzeptieren
2. Du kannst von deinem Arbeitgeber verlangen dir zu erlauben, bei einem anderen Arbeitgeber deinen Vorstellungen entsprechend Teilzeit zu arbeiten.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.627
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
11 Antworten