Teilzeit arbeiten in Elternzeit

17. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Vollelotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit arbeiten in Elternzeit

Hallo,ich befinde mich derzeit in Elternzeit um genau zu sein,seit 04/13.Ordnungsgemäß habe ich meinen Antrag auf Elternzeit für 2 Jahre beim AG eingereicht.Habe da auch direkt angegeben nach 21 Monaten in Elternzeit 15 Std zu arbeiten.Dies würde mir vom AG auch bestätigt, ich mein, dass mußten sie ja auch in Elternzeit.TZ nach der Elternzeit schließen sie aber aus.Das weiß ich deswegen so genau,weil durchweg alle Kolleginnen die vor mir Kinder bekommen haben, nur 40Std angeboten worden sind nach der Elternzeit.

Jetzt meine Frage, wenn ich meine Elternzeit auf 3Jahre verlängere, müssen sie dann auch wieder akzeptieren das ich in Elternzeit 15 Std arbeite, oder hätte ich das am Anfang wo ich die TZ in Elternzeit angebenden habe direkt für 3 Jahre angeben müssen?Die Elternzeit verlängern ist ja kein Problem, nur die TZ macht mir Sorgen.
Ziel ist es,einen Fuß in der Tür zu haben.

Ich weiß,es klingt sehr kompliziert, aber ich hoffe es versteht mich jemand und kann mir sagen was möglich ist.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Teilzeit in der Elternzeit scheint mir das geringste Problem zu sein. Beantrage doch einfach die Verlängerung deiner Elternzeit und gibt gleichzeitig an, dass du weiterhin Teilzeit 15 Stunden arbeiten willst.
Das andere Thema ist die Arbeitszeit nach der Elternzeit - du schreibst, dass dein Arbeitgeber sich dagegen gesperrt, den Müttern Teilzeitarbeit anzubieten. Hier hast du allerdings starke Stütze in Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Arbeitgeber muss Teilzeit ermöglichen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegen stehen - und das ist eine ziemlich hohe Hürde.

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#2
 Von 
Vollelotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war nicht sicher das es so einfach geht,also einfach verlängern und angeben in TZ zu arbeiten.Ich dachte der AG muss das nicht akzeptieren.So hab ich schon mal 1 Jahr TZ gewonnen.
Vielen Dank.

Leider sind sie bisher immer damit durchgekommen.Es handelt sich um ein großes Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern.Es würde immer gesagt 40 Stunden oder überhaupt nicht.



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#3
 Von 
Vollelotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu muss ich sagen, das es schon schwierig war die TZ in der Elternzeit nach 21 Monaten genehmigt zu bekommen, erst als ich auf mein Recht darauf verwiesen habe und mit einem Anwalt gedroht habe, hat die Personalabteilung mir die Bestätigung der 15 Stunden Teilzeit zugesandt! Ich arbeite momentan noch nicht in TZ, erst in 8 Monaten

Also zur Sicherheit noch einmal nachgefragt:

Die Elternzeit kann problemlos um 1 Jahr auf insgesamt 3 Jahre verlängert werden. Die schon vereinbarte Teilzeit ist hiervon nicht betroffen und wird einfach um 12 Monate verlängert mit der bereits vereinbarten Stundenzahl und an den bereits festgelegten Tagen?

Gibt es irgendwelche Fristen zu wahren oder neue Widerspruchsfriesten des AG?


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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Elternzeit kann problemlos um 1 Jahr auf insgesamt 3 Jahre verlängert werden. <hr size=1 noshade>


Von Problemlos kann keine Rede sein. Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG bedarf der AN für die Verlängerung der Elternzeit die Zustimmung des AG. Nur die erstmalige Beantragung der Elternzeit ist zustimmungsfrei.

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