Teilzeit berechnete Stunden bei Krankheit

14. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sypher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit berechnete Stunden bei Krankheit

Hallo liebe Community,

es geht um folgendes Problem:

Ich bin bei einem Personaldienstleister angestellt und arbeite in der Regel neben meinem Studium 40/Std im Monat.

Nun war ich im Juli für vier tage krankgeschrieben und hätte dort auch regulär arbeiten müssen, daher habe ich mir eine AU besorgt und diese eingereicht.
Als ich nun die Abrechnung des Monats Juli erhalten habe, sah ich, dass mir für die vier Arbeitstage lediglich 7,28 Stunden angerechnet wurden. Ich selber bin davon ausgegangen, dass die vier tage voll angerechnet werden. (4*6,5= 26 Stunden).

Nach langer Diskussion wurde ich von der Verwaltung auf den § 13.3 mtv bap verwiesen, der besagt, dass Krankheitstage durch den Durchschnitt der zuletzt erbrachten Arbeitsleistung der letzten 3 Monate errechnet werden.

Ich wollte hier einfach mal fragen, ob dies rechtens ist, da ich die Regelung eher kritisch sehe...

Vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären und etwas Licht ins Dunkel bringen.


Mit freundlichen Grüßen
Sypher

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27324 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von Sypher):
Ich wollte hier einfach mal fragen, ob dies rechtens ist
Schau mal hier rein:
https://www.frag-einen-anwalt.de/DGB-BAP-MTV-Stand-092013--f310806.html

und aktueller der MTV mit §13.3: (Seite 16)
https://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/11_Publikationen/BAP_Basistarifwerk_Dez19.pdf#200706_BAP_Basistarifwerk_RZ_i.indd%3A.20407%3A3


Ich meine, die Aussage der Verwaltung ist korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15560 Beiträge, 5962x hilfreich)

//// Nun war ich im Juli für vier tage krankgeschrieben und hätte dort auch regulär arbeiten müssen,

Wenn das heißt, dass du für diese Tage verbindlich eingeplant warst (lt. Einsatzplan, Schichtplan), dann steht dir das Geld zu, als ob du gearbeitet hättest.

Zitat:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.


-- Editiert von blaubär+ am 14.09.2021 18:16

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38291x hilfreich)

Zitat (von Sypher):
den § 13.3 mtv bap verwiesen, der besagt, dass Krankheitstage durch den Durchschnitt der zuletzt erbrachten Arbeitsleistung der letzten 3 Monate errechnet werden.

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sypher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und?


Wie ich finde widerspricht sich §13.3 mtv bap mit dem §3 des Entgeldfortzahlungsgesetz. Daher hätte ich gerne gewusst welches Gesetz vorrangig gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27324 Beiträge, 5048x hilfreich)

Für deinen Vertrag gilt der o.g. MTV der BAP-Tarifgemeinschaft.

Im EntgfG § 4, Absatz 4 ist die *Einschränkung* erfasst/geregelt/erlaubt.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

(4) Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden... Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden.

In dem für dich und deinen AG geltenden TV/MTV wurde genau diese Möglichkeit verankert.
Es geht nicht um vorrangig, es geht um ---es kann auch nach Abs 4--

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38291x hilfreich)

Zitat (von Sypher):
Daher hätte ich gerne gewusst welches Gesetz vorrangig gilt.

Diese Frage stellt sich nicht, da es da ja nur ein Gesetz und einen Vertrag gibt.

Ansonsten gilt, das der Tarifvertrag das Gesetz in der Regel schlägt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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