Teilzeit im Elternzeit/Kündigung/

27. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
XxIVExX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit im Elternzeit/Kündigung/

Hallo.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Kann mir jemand sagen was ich tun soll.
Also ich bin gerade im Elternzeit die am 12 Mai 2008 Endet.
Würde aber gerne vorher schon Teilzeit arbeiten gehen bis 30 Stunden.

Habe das auch meinem Arbeitsgeber (Zahnarzt) auch berichtet.
1-Seine Antwort dazu: Hat neues Team das sich eingearbeitet hat und möchte nicht das ich wieder komme.

Sein neues Team besteht aus grade mal 1/2 Jahr ausgelernten Helferinen und ich bin über 11 Jahre schon im dem Beruf tätig.

Nach der Frage von mir ob ich dann in der Zeit wo anders dh. ein anderer Arbeitsgeber, arbeiten kann auch nur Telzeit.

2-Seine Anwort dazu: Er möchte es nicht das ich wo anders Arbeite und das ich dann nicht versichert bin und das er sich schon Informier hat beim Anwalt....


Darf er das ? Stimmt das,dass ich dann nicht versichert bin?
Muß er mir das schriftlich geben? Und darf ich dann Überhaupt in der Zeit auch ebeim Zahnarzt arbeiten?


Weiterer verlauf der Gespreches war das er meinte,wenn ich was anderes finden sollte ihm bescheid sagen soll damit er die Kündigungs frist einhalten kann.

So wie ich weiß kann er mich doch erst 3 Monate vor Ende der Elternzeit ( Ende der Elterzzeit 12.Mai 2008) kündigen und nicht vorher. Möchte aber so lange nicht warten bis ich wieder arbeiten gehen. Bin schon in gedanken selber früher zu kündigen, aber da würde ich doch 1,5 Jahr Elternzeit verlieren.

Ich weiß in moment nicht mehr was ich machen soll.

Bitte um schnelle Antworten und Danke schon mal in Vorraus.
Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hast Du eine Bestätigung über die Gewährung der Elternzeit vom AG erhalten?
Bis auf ein paar Ausnahmen, kann Dich der AG erst nach Ablauf der Elternzeit kündigen.

siehe hierzu folgenden Link:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/falle/elternzeit_kuendigung.php

Du darfst 15-30Std./wö. während der EZ arbeiten ohne die Elternzeit zu gefährden. Du hast auch Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit beim Deinem AG, einen weiteren Link hierzu ist im obeneren Link.
Wenn Dein AG Dir hier keine teilzeit Stelle anbietet, darfst Du auch woanders arbeiten, allerdings Bedarf es die Zustimmung des AGs. Mit Versicherung hat das nichts zu tun!
Vielleicht findest Du eine tolle Stelle in einer anderen Praxis, dann mußt du auch nach der Elternzeit nicht mehr zurück!
Ein Tipp - mach nichts Unüberlegtes, versuche die EZ die volle 3 Jahre auszuschöpfen, sowohl Dein Kind als auch Du selbst wirst Dir später dafür danken! Die Zeit kommt nie wieder.

Viel Glück.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Teilzeitarbeit während der Elternzeit muss vorher beantragt werden, wenn man schon in der Elternzeit ist, besteht darauf kein Rechtsanspruch mehr.

Grundsätzlich besteht der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst bei mehr als 15 Mitarbeitern, nachzulesen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

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