Teilzeit in Elternzeit / Erneut schwanger / Mutterschaftsgeld

28. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bernd2378
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit in Elternzeit / Erneut schwanger / Mutterschaftsgeld

Hallo,

ich bin bei meinem AG zu 100% angestellt.
2021 bekam ich mein erstes Kind und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Mein 100%-Vertrag ruht.
Im Sommer 2022 entschied ich mich, einen separaten Teilzeitvertrag (40%) beim selben AG abzuschließen. Der 100%-Vertrag läuft pausiert weiter. Ich habe insgesamt 6 Monate in Teilzeit gearbeitet.
Nun wurde ich wieder Schwanger, der Mutterschutz des zweiten Kindes begann Ende Februar.

Mein AG zahlt mir nun Mutterschaftsgeld auf Basis des 40%-Vertrages, welcher bis zum 15.03. befristet war. Aus meiner Sicht müsste ich Mutterschaftsgeld (zumindest ab dem 16.03.) auf Basis des 100% Vertrages erhalten. So war es auch (leider nur mündlich) vor der Anstellung besprochen.

Beim ersten Kind waren das ca. 2000 Euro / Monat, aktuell überweist mir mein AG 700 Euro.

Leider erhalte ich trotz mehrfahre telefonischer und schriftlicher (E-Mail) Nachfrage keine Info, da die Perso wohl unterbesetzt ist. Fristsetzungen meinerseits laufen ins leere.

Wer hat Recht, was sollte ich ggfs. als weiter Schritte unternehmen?

Viele Grüße
Die Frau von Bernd.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(803 Beiträge, 345x hilfreich)

Ich meine du hättest dem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass du die Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes beenden möchtest. Dann müsste für den kompletten Mutterschutz der volle Anspruch bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernd2378
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

… das habe ich erledigt. Per Brief, allerdings auch ohne Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124188 Beiträge, 40333x hilfreich)

Zitat (von Bernd2378):
Mein 100%-Vertrag ruht.

Zitat (von Bernd2378):
Der 100%-Vertrag läuft pausiert weiter.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Bernd2378):
Aus meiner Sicht müsste ich Mutterschaftsgeld (zumindest ab dem 16.03.) auf Basis des 100% Vertrages erhalten.

Warum sollte ein Vertrag der ruht hier irgendeine Relevanz haben?



Zitat (von Bernd2378):
Per Brief, allerdings auch ohne Rückmeldung.

Wenn man auf alle Mitteilungen keine Rückantwort eingeht, sollte man davon ausgehen
A) das die dort geltend gemachten Anspruche nicht existent sind
B) die Schreiben irgendwie verloren gingen und man alles eventuell nochmal gerichtsfest zu versenden


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernd2378
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

100% Vertrag, Elternzeit bis 15.3.23
Teilzeitvertrag vom 15.9.22 befristet bis 14.3.23
Beginn Mutterschutz 28.2.23
Somit müsste doch spätestens ab 16.3.23 das Mutterschaftsgeld auf Basis des 100% Vertrages gerechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

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