Hallo zusammen, ich habe eine Frage, deren Antworten, die ich im Netz dazu finden kann mich mehr und mehr verwirren, je mehr ich google und je mehr ich Gesetzestexte wälze. Ich hoffe, hier sind Experten, die mir weiterhelfen können.
Ich habe letztes Jahr ein Kind bekommen. Im Voraus habe ich mit meinem Arbeitgeber mündliche Vereinbarungen darüber getroffen, dass ich in Teilzeit nach der Geburt/Mutterschutzfrist wieder einsteigen werde. Den Wiedereinstieg habe ich mit Bekanntgabe meiner Elternzeit beantragt.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 12 Monate lang 15 Wochenstunden in Teilzeit arbeite und ab dem 13. Monat auf 20 Stunden erhöhe, während meine Elternzeit aber insgesamt 24 Monate beträgt. Dies wurde mir auch schriftlich genehmigt.
Mein Arbeitgeber hat für die übrigen Wochenstunden eine Aushilfe befristet eingestellt. Die Aushilfe und ich teilen uns also eine Stelle.
Nun ist es so, dass mein Mann aufgrund von Kurzarbeit weniger Geld verdient und meine Schwiegermutter hat sich bereiterklärt die Betreuung für unser Kind zu übernehmen, sodass ich auf 25-30 Wochenstunden erhöhen könnte, um unsere finanzielle Situation ausgleichen zu können. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und ihm gesagt, dass ich also im 13. Lebensmonat nicht auf 20 Stunden, sondern auf 25 oder 30 erhöhen möchte. Dieser lehnte meinen Wunsch ab, mit der Begründung, dass meine Vertretung dann Stunden reduzieren müsse und diese aber dazu nicht bereit sei (mit meiner Vertretung ist aber nicht gesprochen worden, wie ich herausgefunden habe).
Bisher erfolgte der Antrag nur mündlich, genauso wie die Ablehnung.
Ist die Ablehnung seitens des Arbeitgebers gerechtfertigt? Immerhin hat er einer Staffelung meiner Arbeitszeiten bereits bei Antrag der Elternteilzeit zugestimmt. Darf ich dann nicht mit sieben Wochen Vorlauf um Erhöhung der Arbeitszeit bitten? Würde ein schriftlicher Antrag meinerseits hier noch etwas bewirken können?
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße aus dem hohen Norden.
Teilzeit in Elternzeit aufstocken
6. März 2021
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Frage vom 6. März 2021 | 13:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit in Elternzeit aufstocken
#1
Antwort vom 6. März 2021 | 14:40
Von
Status: Heiliger (20211 Beiträge, 7317x hilfreich)
Bitten darfst du. Zu einer Vereinbarung gehören aber zwei.
#2
Antwort vom 7. März 2021 | 07:00
Von
Status: Heiliger (20211 Beiträge, 7317x hilfreich)
Zitat:Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 12 Monate lang 15 Wochenstunden in Teilzeit arbeite und ab dem 13. Monat auf 20 Stunden erhöhe, während meine Elternzeit aber insgesamt 24 Monate beträgt. Dies wurde mir auch schriftlich genehmigt.
... um meine Antwort #1 nicht gar so sperrig stehen zu lassen:
Du hast mit deinem AG eine Vereinbarung getroffen. Der AG hält sich daran.
Nun kommst du mit dem Wunsch / Ansinnen, diese Vereinbarung zu ändern: du willst ja die Stufe 2 nicht nur vorziehen, sondern dein Stundenkontingent auch noch erhöhen.
Darauf muss der AG sich nicht einlassen. Er muss seine Ablehnung nicht einmal rechtfertigen.
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#3
Antwort vom 7. März 2021 | 12:59
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat:Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 12 Monate lang 15 Wochenstunden in Teilzeit arbeite und ab dem 13. Monat auf 20 Stunden erhöhe, während meine Elternzeit aber insgesamt 24 Monate beträgt. Dies wurde mir auch schriftlich genehmigt.
... um meine Antwort #1 nicht gar so sperrig stehen zu lassen:
Du hast mit deinem AG eine Vereinbarung getroffen. Der AG hält sich daran.
Nun kommst du mit dem Wunsch / Ansinnen, diese Vereinbarung zu ändern: du willst ja die Stufe 2 nicht nur vorziehen, sondern dein Stundenkontingent auch noch erhöhen.
Darauf muss der AG sich nicht einlassen. Er muss seine Ablehnung nicht einmal rechtfertigen.
Danke für deine Einschätzung, jetzt kommt das Google-Wissen und das BEEG dazu: der Arbeitgeber darf einen Wunsch der Elternteilzeit nur aus dringend betrieblichen Gründen ablehnen.
Aktuell reden wir ja über Zukunftsmusik. Wir haben eine schriftliche Vereinbarung, deren zweite Phase in 2,5 Monaten in Kraft treten soll - damit meine ich die Erhöhung auf 20 Stunden. Laut BEEG darf man während Elternteilzeit zwei Mal um Änderung des Stundenumfangs bitten und ich verstehe es so, dass der AG dem Wunsch nachkommen muss. Oder ist da zu sehr der Wunsch Vater des Gedanken?
Welche Möglichkeiten gäbe es noch? Ich stelle meine Arbeitskraft dem Markt zur Verfügung. Könnte ich - mit entsprechender Genehmigung des AG - einen Zweitjob antreten? Oder gar Arbeitslosengeld beantragen?
Achso... Im Übrigen möchte ich Phase 2 nicht vorziehen sondern eben nur ab dem 13. Lebensmonat die Stunden erhöhen. Diese Abmachung möchte ich definitiv einhalten. Wir müssen halt nur schauen, wie wir finanziell überbrücken und da war die Idee, dass ich meine Stunden erhöhe, die naheliegendste.
#4
Antwort vom 7. März 2021 | 13:58
Von
Status: Heiliger (20211 Beiträge, 7317x hilfreich)
//// ... darf man während Elternteilzeit zwei Mal um Änderung des Stundenumfangs bitten
Das ist so nicht richtig: lt. BEEG kann Verringerung der AZ beantragt werden - Erhöhung kommt nicht vor.
Zitat:BEEG §15 (5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen. ....
Lies auch https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen
Verboten allerdings wäre eine Erhöhung der AZ wohl nicht. Dein AG steht aber offenbar vor dem Problem und so hat er es dir ja auch gesagt, dass er bei einer Erhöhung deines Stundenumfangs von der anderen Kraft eine Verringerung deren Zeit verlangen müsste oder wollen würde. Auf den Stress hat er wohl keinen Bock und durchsetzen kann er das nicht.
#5
Antwort vom 7. März 2021 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (40173 Beiträge, 6547x hilfreich)
Was hindert dich daran, deinem AG einen gut begründeten schriftlichen Antrag vorzulegen?Zitat :und da war die Idee, dass ich meine Stunden erhöhe, die naheliegendste.
Vielleicht hast du dir mit dem Vorher-schon-mal-fragen erst selbst Steine in den Weg gelegt?
Für eine schriftliche Ablehnung muss der AG etwas tiefer greifen...
#6
Antwort vom 7. März 2021 | 14:17
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat ://// ... darf man während Elternteilzeit zwei Mal um Änderung des Stundenumfangs bitten
Das ist so nicht richtig: lt. BEEG kann Verringerung der AZ beantragt werden - Erhöhung kommt nicht vor.
Zitat:BEEG §15 (5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen. ....
Lies auch https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen
Die Verringerung ist irreführend und bezieht sich auf die Arbeitszeit vor der Elternzeit. Den Link habe ich auch schon gefunden und das ist ein wunderbares Beispiel, was ich mit verwirrend meine.
Wir kommen demnächst in eine finanzielle Notlage und ich suche ja nur nach Optionen.
#7
Antwort vom 7. März 2021 | 14:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Was hindert dich daran, deinem AG einen gut begründeten schriftlichen Antrag vorzulegen?Zitat :und da war die Idee, dass ich meine Stunden erhöhe, die naheliegendste.
Vielleicht hast du dir mit dem Vorher-schon-mal-fragen erst selbst Steine in den Weg gelegt?
Für eine schriftliche Ablehnung muss der AG etwas tiefer greifen...
Im Prinzip ist das doch meine Frage. Nützt ein schriftlicher Antrag oder gäbe es weitere Optionen? Vermutlich habe ich durch meine Frage vorab die Hunde beim AG verfrüht aufgescheucht. Vorher hatten wir es aber auch immer alles mündlich verabredet, bevor die Schriftform folgte, daher habe ich hier kein Problem gesehen.
#8
Antwort vom 7. März 2021 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (40173 Beiträge, 6547x hilfreich)
Ich kenne deinen Arbeitgeber nicht.Zitat :Nützt ein schriftlicher Antrag oder gäbe es weitere Optionen?
Aus Erfahrung weiß ich nur, dass Schriftliches nicht einfach so *abgetan* werden kann wie ein Gespräch.
Zitat :Welche Möglichkeiten gäbe es noch?
- Arbeitslosengeld gäbe es nicht, denn du bist nicht arbeitslos. Dein Mann auch nicht.
- Wohngeld/Lastenzuschuss oder Kinderzuschlag+Wohngeld wäre eine Option für euch, falls der AG bei seiner Ablehnung der Stundenerhöhung bleibt.
- ALG2/ Hartz4 für die Familie gäbe es ergänzend zum Einkommen, falls man *bedürftig*= in finanzieller Notlage ist .
- Eine Nebenbeschäftigung? Ja. Beantrage doch die Zustimmung deines AG. Du solltest aber einen entspr. Job schon als Angebot haben, denn längst nicht zu jeder Nebenbeschäftigung muss er seine Zustimmung geben.
- Eine Nebenbeschäftigung wäre auch für deinen Mann möglich, sofern sein AG das erlaubt.
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