Guten Tag,
Ich bin in Elternzeit und habe Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber beantragt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung des Fachkräfte/Personalmangel.
Bei dem AG wo ich hin wollte (kein Konkurrenzunternehmen) wird mir Spätdienst garantiert, 4T und mehr Geld. Passt also perfekt für meine derzeitigen Bedürfnisse.
Bei meinen jetzigen AG würde ich für eine 30h Woche 5T arbeiten und mehrere hundert Euro weniger verdienen (da andere Branche)
Muss ich das Teilzeitangebot meines eigentlichen AG annehmen - außer ich kündige natürlich. Oder muss er mir wenigstens in den Tagen gleiches bieten (also 4t je 8h, garantiert Spätdienst)
Die normale Dienstzeit sind Tag und Nachschicht, je 12h.
Würde mich über eine Antwort freuen. Bin kurz davor zu kündigen weil mir nur Steine in den Weg gelegt werden.
Teilzeit in Elternzeit bei anderem AG abgelehnt
15. November 2023
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Frage vom 15. November 2023 | 21:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit in Elternzeit bei anderem AG abgelehnt
#1
Antwort vom 16. November 2023 | 08:15
Von
Status: Legende (19938 Beiträge, 7233x hilfreich)
Zitat :Oder muss er mir wenigstens in den Tagen gleiches bieten
Müssen muss er nicht, aber die Konditionen für Teilzeit sollten im Rahmen zu verhandeln sein. Was da geht, hängt ja eher an den Bedingungen, wie sie bei deinem AG gegeben sind, als an den Möglichkeiten, die ein anderer AG bietet.
Die Zustimmung des AG ist wohl vonnöten, er kann sie aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern - und die könnten vorliegen mit dem Argument des Fachkräftemangels. Ob die Ablehnungsgründe wirklich dringende betriebliche Gründe sind, würde ggf. das Arbeitsgericht entscheiden.
#2
Antwort vom 16. November 2023 | 08:58
Von
Status: Praktikant (707 Beiträge, 240x hilfreich)
Zitat :Ich bin in Elternzeit und habe Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber beantragt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung des Fachkräfte/Personalmangel.
Grundsätzlich gilt der Vorrag der Beschäftigung beim eigentlichen Arbeitgeber. Lehnt der Arbeitgeber ein Beschäftigung bei einem anderen AG mit Verweis auf den eigenen Personalbedarf ( so verstehe ich den Hinweis auf Fachkräftemangel) ab und besteht die Möglichkeit, in ihrem "alten Job" ( in dem Sie eigentlich in Elternzeit sind) zu unveränderten Konditionen weiterzuarbeiten, so werden Sie da vermutlich wenig gegen tun können. Das der andere Job "perfekt für Ihre Bedürfnisse" ist, darauf kommt es erstmal nicht an. Jedenfalls dürfen Sie nach Ablehnung nicht einfach trotzdem bei dem anderen AG arbeiten, Sie müssten die Zustimmung ggf. gerichtlich durchsetzen. Wenn ihr eigentlicher Arbeitgeber in Teilzeit anbieten kann, aber die Lage der Arbeitszeit für Sie nicht passend ist, müsste Sie ggf. hier nochmal ansetzen und mit ihrem eigentlichen Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit verändern.
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#3
Antwort vom 16. November 2023 | 11:41
Von
Status: Schlichter (7246 Beiträge, 1655x hilfreich)
Zitat :Ich bin in Elternzeit und habe Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber beantragt.
Bei einem anderen Arbeitgeber als dem, bei dem man angestellt ist???
Zitat:Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung des Fachkräfte/Personalmangel.
Wieso lehnt ein Arbeitgeber etwas ab, bei dem man gar nicht angestellt ist?
Zitat:Bei dem AG wo ich hin wollte (kein Konkurrenzunternehmen) wird mir Spätdienst garantiert, 4T und mehr Geld. Passt also perfekt für meine derzeitigen Bedürfnisse.
Also geht es um einen künftigen Wechsel des Arbeitsplatzes - in der Zukunft?
Zitat:Bei meinen jetzigen AG würde ich für eine 30h Woche 5T arbeiten und mehrere hundert Euro weniger verdienen (da andere Branche)
Zitat:Muss ich das Teilzeitangebot meines eigentlichen AG annehmen - außer ich kündige natürlich.
Wenn man bei seinem Arbeitgeber auf Teilzeit umsteigen will, muss man das Angebot des AG zur Teilzeitbeschäftigung annehmen, ja.
Es sei denn, es gäbe einen gesetzlichen Anspruch auf andere Regelungen.
Zitat:Oder muss er mir wenigstens in den Tagen gleiches bieten (also 4t je 8h, garantiert Spätdienst)
Er muss jedenfalls nicht das bieten, was ein anderer Arbeitgeber anbietet, bei dem man ja gar nicht angestellt ist.
Der AG muss auch nicht das Gehalt anbieten, daß man bei Siemens bekommen würde, wenn man dort angestellt wäre. Dafür muss man sich dann schon bei Siemens anstellen lassen...
Zitat:Würde mich über eine Antwort freuen. Bin kurz davor zu kündigen weil mir nur Steine in den Weg gelegt werden.
Wenn man mit den Arbeitsbedingungen am bestehenden Arbeitsplatz nicht zufrieden ist, muss man kündigen. Es sei denn, es gäbe eine gesetzliche Grundlage, eine Änderung dieser Arbeitsbedingungen zu verlangen.
Eine gesetzliche Grundlage dafür, vom bestehenden Arbeitgeber Vertragsbedingungen zu verlangen, die irgendein anderer Arbeitgeber einem anbieten würde, gibt es aber jedenfalls nicht.
#4
Antwort vom 16. November 2023 | 12:35
Von
Status: Student (2060 Beiträge, 409x hilfreich)
Weil der aktuelle Arbeitgeber, bei dem man die Elternzeit beantragt hat, die Zustimmung erteilen muss ... siehe Rechtsprechung.Zitat :Wieso lehnt ein Arbeitgeber etwas ab, bei dem man gar nicht angestellt ist?
#5
Antwort vom 17. November 2023 | 10:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
So, endlich hab ich es wieder geschafft mich anzumelden, hat lange nixht geklappt.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich hab ein geplantes Gespräch mit dem Chef nächste Woche. Dort hoffe ich auf Kulanz aber habe verstanden, dass ich wenig machen kann, auswr dann zu kündigen. Schade, war mein absoluter Traumjob, aber so familienunfreundlich, dass ich keine andere Möglichkeit sehe.
Danke nochmal!!
#6
Antwort vom 17. November 2023 | 13:01
Von
Status: Lehrling (1796 Beiträge, 718x hilfreich)
Zitat :Ich bin in Elternzeit und habe Teilzeit [ und Nebenbeschäftigung ] bei einem anderen Arbeitgeber beantragt.
1. Während der Elternzeit kann man mit seinem Arbeitgeber eine verringerte Arbeitszeit vereinbaren - das darf der Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn man mindestens zwei Monate lang mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten möchte.
Zitat :Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung des Fachkräfte/Personalmangel.
Eine Ablehnung "aus dringenden betrieblichen Gründen" wäre höchstens dann zulässig, wenn der Arbeitsplatz überhaupt nicht für Teilzeit geeignet wäre. "Personalmangel" ist kein Ablehnungsgrund ...
Zitat :Bei dem AG wo ich hin wollte (kein Konkurrenzunternehmen) wird mir Spätdienst garantiert, 4T und mehr Geld.
2. Eine Nebenbeschäftigung kann der Arbeitgeber nur aus sachlichen Gründen verweigern: "eigene Personalknappheit" zählt nicht dazu.
---> Beim alten Arbeitgeber Teilzeit beantragen ( mind. 15 Stunden / Woche ) sowie über die Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ( mit gutdotiertem Spätdienst ) informieren ( Genehmigungspflicht des Hauptarbeitgebers ).
RK
#7
Antwort vom 17. November 2023 | 13:21
Von
Status: Legende (19938 Beiträge, 7233x hilfreich)
Zitat :"eigene Personalknappheit" zählt nicht dazu.
... ganz so easy ist es wohl nicht, wenn auch Personalknappheit näher zu erläutern wäre.
Dazu Haufe https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/elternzeit-teilzeitarbeit-waehrend-der-elternzeit-3-teilzeitarbeit-bei-einem-anderen-arbeitgeber_idesk_PI42323_HI568157.html
#8
Antwort vom 17. November 2023 | 13:57
Von
Status: Student (2060 Beiträge, 409x hilfreich)
Das wird vom TE gar nicht gefordert! Sondern eine alleinige TZ Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Der Rest der Ausführungen ist damit ebenso unzutreffend.Zitat :Während der Elternzeit kann man mit seinem Arbeitgeber eine verringerte Arbeitszeit vereinbaren - das darf der Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn man mindestens zwei Monate lang mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten möchte.
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