Teilzeit nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit?

14. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
AlexAlex
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Ich habe irgenwann irgenwo gelesen, dass ein Arbeitnehmer nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Teilzeit bekommt. Diese Regelung kann ich jetzt nicht wiederfinden, im TzBefG steht sowas nicht drin.
Kennt jemand diese Regelung, oder kann es sein, dass ich sie in einem Tarifvertag gesehen habe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

4 Jahre ist nicht richtig.
Soweit ich weiss, hast du nach ende der Probezeit einen Anspruch auf Teilzeit

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Mal § 8 des TzBfg lesen?

§ 8 Verringerung der Arbeitszeit

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

.........

(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.

(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

0x Hilfreiche Antwort

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