Im September möchte ich nach zweijähriger Elternzeit wieder in meinem Job (Arztpraxis, weniger als 15 MA) anfangen zu arbeiten, allerdings auf Teilzeitbasis mit 30h. Mein AG hat mir angeboten für 17h zu arbeiten ... länger würde er mich nicht brauchen. Der Verdienst dabei ist mir aber eigentlich zu wenig, zumal ich ca. 100 € Fahrtkosten im Monat rechnen muß. Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Ich würde mir ja einen neuen Job suchen, dazu müßte ich aber kündigen (Ich denke nicht, dass mich mein AG auf Wunsch kündigen würde). Die TZ zu seinen Bedingungen erstmal akzeptieren und trotzdem nach einem neuen Job Ausschau halten ist nicht so einfach, da ich ziemlich blöde Kündigungsfristen habe (nur jeweils zum Ende des Quartals mit Dreimonatsfrist ... also nur 4 mal im Jahr!) ... da muß man erstmal einen Job finden, bei dem das Einstiegsdatum paßt.
Wenn ich aber selbst zum Ende der Elternzeit kündige, riskier ich ein Sperre vom Arbeitsamt ... oder wären die "neuen" Arbeitsbedingungen Grund genug keine Sperre zu bekommen?
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?
Teilzeit nach Elternzeit - Chef bietet mir zu wenig Stunden an
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
vielleicht sich mit dem AG einigen zwecks moderater Arbeitszeit (also nicht gerade geteilten Dienst, sondern am Stück), mit ihm reden bezüglich kürzeres Wegkommen (= Aufhebungsvertrag) und schon mal suchen.
Bist du denn zeitlich flexibel? Wie sieht der Lebenslauf aus (jahrelange Tätigkeit in Praxis oder ausgelernt Kind bekommen und kaum Erfahrung)?
Welches Bundesland? Wie siehts dort mit Stellen für AH aus?
Nun gut, du musst die Fragen hier nicht beantworten, aber du solltest sie dir
stellen.
So einfach wie vor paar Jahren ist es momentan nicht mehr aufn Arbeitsmarkt. Da zählt (leider) jeder klitzekleine Minuspunkt.
MfG
... zunächst einmal müsste dein AG dich ja wieder zu den bedingungen beschäftigen, wie du vorher gearbeitet hast. wenn er sagt, er könne dich nur 17 stunden 'brauchen' hätte er da schon ein problem.
... zum anderen hast du nach tzbefrg einen anspruch auf teilzeit, dem gegenüber der arzt schon ziemliche betriebliche gründe vorbringen müsste. noch besser wäre ein anspruch evtl. aus dem tv auf kürzung der arbeitszeit, wenn minderjährige kinder zu betreuen sind - das gibt es für den ÖD.
... auf jeden fall sollte es da verhandlungsspielraum geben, deinen zielen näher zu kommen, denke ich.
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quote:
.. zum anderen hast du nach tzbefrg einen anspruch auf teilzeit, dem gegenüber der arzt schon ziemliche betriebliche gründe vorbringen müsste.
Hallo, bei weniger als 15 AN besteht aber der Anspruch noch nicht.
MfG
@ venotis
.. du hast mal wieder recht. ist aber wirklich gut versteckt § 8 abs. 7 tzbfrg. danke.
Hallo,
erstmal danke für die Kommentare.
Ich denke es wird auf "Verhandlungen" hinauslaufen. Immerhin müßte er mich ja eigentliche wieder Vollzeit nehmen. Ich werde mich auch mal beim Berufsverband beraten lassen und dann weitersehen.
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