Mein Erziehungsurlaub ist demnächst zuende, und ich wollte eigentlich gern in Teilzeit wieder arbeiten. Mein Chef hat mir nun aber zu verstehen gegeben, dass er nur eine Vollzeitkraft gebrauchen kann. Die Lage ist aber die:
Ich habe vor 6 Jahren meine erste Tochter bekommen. Bis zum Beginn des Mutterschutzes habe ich (15 Jahre lang) in Vollzeit (40 Std.) gearbeitet. Während des Erziehungsurlaubs habe ich stundenweise (damals noch 630-DM-Job) bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet. Wir vereinbarten dann irgendwann (mündlich) eine Teilzeit von 25 Wochenstunden für die Zeit nach Beendigung des Erziehungsurlaubs. Nun wurde ich aber wieder schwanger, bevor der Erziehungsurlaub vorbei war. Da jedoch zwischen Ende/Erziehungsurlaub und Beginn nächster Mutterschutz ca. 2 Monate lagen, habe ich wie vereinbart in diesen 2 Monaten 25 Std. pro Woche gearbeitet. Anschließend ging ich in den Mutterschutz und in die Elternzeit und habe jetzt seit knapp 3 Jahren gar nicht mehr gearbeitet.
Wie ist das nun? Ich habe ja einen Anspruch auf einen vergleichbaren Posten (in Zeit, Lohn und Arbeit) wie vor Beginn des Erziehungsurlaubs. Habe ich jetzt tatsächlich (wie ich meinem Chef erstmal um die Ohren gehauen habe <g>) Anspruch auf diese 25-Std.-Woche, auch wenn ich nur 2 Monate tatsächlich in Teilzeit gearbeitet habe?
Der nächste Gesprächstermin steht bald an, daher würde ich mich über rasche Antworten freuen. Danke schon mal im voraus an die klugen Leuts :-)
LG,
Susanne
Teilzeit nach Elternzeit - Chef will nur Vollzeit!
16. September 2004
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Frage vom 16. September 2004 | 18:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit nach Elternzeit - Chef will nur Vollzeit!
#1
Antwort vom 17. September 2004 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (49818 Beiträge, 17464x hilfreich)
Das würde ich genausso sehen, wie Du. Der Arbeitsvertrag, der vor der 2. Elternzeit lag, gilt weiter. Du hast aslo Anspruch auf einen 25 Std.-Job.
#2
Antwort vom 17. September 2004 | 11:16
Von
Status: Unbeschreiblich (49818 Beiträge, 17464x hilfreich)
Das würde ich genausso sehen, wie Du. Der Arbeitsvertrag, der vor der 2. Elternzeit lag, gilt weiter. Du hast aslo Anspruch auf einen 25 Std.-Job.
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