Teilzeit nach Elternzeit??

15. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
tbc2008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit nach Elternzeit??

Folgende Fallkonstellation:

Eine Arbeitnehmerin (A) ist bei einem Unternehmen mit einer Zweigstelle 10km vom Wohnort beschäftigt. Das Unternehmen hat mehr als 100 Mitarbeiter, hat es bisher aber immer geschafft, eine Gründung eines Betriebsrats zu verhindern (Personen, die dies versuchten, wurden vorher gekündigt). A arbeitet dort Vollzeit im Aussendienst immer von der Zweigstelle aus.
A. wird nun schwanger und geht in Elternzeit (3 Jahre) und wird in dieser Zeit erneut Schwanger und nimmt eine weitere Elternzeit.
Nun wird das jüngste Kind am 31.07. 3 Jahre alt und die Elternzeit endet.
Daraufhin ruft A bei der Firma an und teilt mit, dass Sie ja ab dem 31.07. wieder „zurückkehrt", bedingt durch die Betreuungssituation der beiden Kinder (Kind 1 ist 5 Jahre und kommt im Sommer in die Schule und Kind 2 ist 3 Jahre und kommt in den Kindergarten) gerne halbtags 5 Tage die Woche (insg. 20 Std.) arbeiten möchte.
Darauf hin entgegnet der AG, dass dies aufgrund der Aussendiensttätigkeit logistisch für ihn nicht planbar sei und Termine beim Kunden sich auch nicht immer so planen lassen und er diesen Wunsch nicht berücksichtigen kann. Es würde evtl. 2 Tage die Woche Vollzeit gehen, aber nichts anderes.
Auf die Frage, ob nicht eine Bürotätigkeit in der Zweigstelle möglich sei, entgegnete der AG nur, dass dies nicht ginge, da dort erst vor kurzem der Personalbedarf durch Neueinstellungen gedeckt wurde und somit keine weiteren Mitarbeiter benötigt werden.
Insgesamt bekam A schon beim Telefonat den Eindruck, dass der AG sie eher loswerden wolle.
Um sicher zu gehen und etwas schriftliches haben zu wollen, schickte A daraufhin dem AG ein Schreiben (per Einschreiben), in dem Sie dem AG Ihre Stundenverringerung auf teilzeit unter Angabe der gewünschten 20 Wochenstunden, verteilt auf 5 Tage, täglich von 8.00 – 12.00 Uhr mitteilte und den AG darum bat, sich damit einverstanden zu zeigen, oder eine Klärung herbeizuführen.
Daraufhin schrieb der AG, dass er aus logistischen und planungtechnischen Gründen eine solche Teilzeitregelung nicht anbieten kann, machte aber auch keinen Gegenvorschlag.

Nun weiß A nicht, wie Sie weiter verfahren soll.

Fragen:

1) Muss der AG auf die Arbeitszeitwünsche eingehen, oder könnte er theoretisch eine Teilzeit verteilt auf 2 volle Tage anbieten und wäre im Recht??
1a) Wenn A aber genau diese Regelung auf Grund der Kinderbetreuung nicht hinbekommt, was dann?? Zumal es ja bei Aussendienstterminen vor der Elternzeit ein pünktlicher Feierabend so gut wie nie planbar war somit sogar bei einer Ganztagsbetreuung der Kinder in Kita und Schule die Abholzeiten somit gefährdet sein würden??

Die Motivation weiter für den AG zu Arbeiten, hält sich bei A derzeit in Grenzen, so dass eine kurzzeitige Arbeitslosigkeit bis zu einem neuen Job durchaus als Alternative in Frage kommen würde.

2) Wie sollte A am besten weiter vorgehen?? Selber kündigen (Gefahr der Sperrzeit beim Arbeitsamt und somit Verlust des ALG für 3 Monate), Aufhebungsvertrag (evtl. Abfindung, sollte der AG dies anbieten) oder abwarten ob der AG A kündigt??

A ist inkl. Elternzeit inzwischen mehr als 10 Jahre bei dem Unternehmen.
3) Soll A auf das Schreiben vom AG antworten und evtl. andere Möglichkeiten (z.B. veränderte Zeitfenster) der Teilzeit anbieten um Kompromissbereitschaft zu signaliseren.
Dies eher im Hinblick einer Kündigung des AG, damit man damit seine Bereitschaft und Felxibilität und Willen eine Lösung zu finden gezeigt hat??

Über ein paar Tipps wäre „A" ;-) sehr dankbar.


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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was A taktisch am günstigsten tut, dass kann nur sie entscheiden. Sie kennt den Arbeitgeber, weiß, wie der Betrieb strukturiert ist.

Eine ganz allgemein gefasste Antwort: Für einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen bedarf es der Einigung beider Vertragsparteien. Allerdings muss der Arbeitgeber darlegen, warum er mit einer Teilzeittätigkeit nicht einverstanden ist. Die Gründe hier sind für mich nachvollziehbar. Es fehlt an der Flexibilität, die ja gerade im Außendienst Voraussetzung für die Tätigkeit ist.

Ich würde sofort Kontakt mit der AfA aufnehmen. Fragen, ob unter diesen Umständen eine Sperre in Betracht kommt, oder aber ob es auch ohne Sperre geht.

Das ist der erste Schritt. Und dann sieht man weiter.

Für eine Abfindung sehe ich wenig Raum. Warum sollte der Arbeitgeber eine Abfindung für jemanden zahlen, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann/will?

wirdwerden

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Schau dir das Teilzeit- und Befristungsgesetz an.
Der AG kann dem Wunsch des AN auf TZ widersprechen, muss aber gute Gründe dafür haben (betriebliche oder gar wichtige betriebliche Gründe - ich habe jetzt nicht nachgelesen). Wenn die Gründe nicht überzeugen, kannst du die Ablehnung auch gerichtlich überprüfen lassen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

A kann kostenlos erstmal den Arbeitgeber vor Gericht bringen, dort kann dieser erklären, warum er bei über 100 Mitarbeitern und dem Wissen, dass Mütter doch recht oft zur Arbeit zurückkehren möchten, nicht in der Lage ist, dies zu berücksichtigen. Voraussetzung wäre hier schon, dass A auch für Innendiensttätigkeiten qualifiziert ist.

Wenn A klagt und dem Richter in der Güteverhandlung die Argumente des Arbeitgebers nicht ausreichen, kann dies durchaus zu einer Abfindung führen.

Die Klage erstellt ein Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Einfach mal da anrufen.



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Voraussetzung ist nicht nur, dass sie qualifiziert ist, sondern auch, dass ein Platz frei ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nicht unbedingt. Der Arbeitgeber weiß, dass seine Arbeitnehmerin in Elternzeit ist und somit zu erwarten ist, dass diese zurückkehrt. Dies hat er zu berücksichtigen.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind dann ja das Mittel der Wahl für einen vorausschauenden Arbeitgeber.

quote:
Auf die Frage, ob nicht eine Bürotätigkeit in der Zweigstelle möglich sei, entgegnete der AG nur, dass dies nicht ginge, da dort erst vor kurzem der Personalbedarf durch Neueinstellungen gedeckt wurde und somit keine weiteren Mitarbeiter benötigt werden.


Da es sich ja nicht um [color=red]weitere [/color]Mitarbeiter, sondern angestellte Mitarbeiter handelt, dürfte dies vor Gericht Berücksichtigung finden.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, nach sechs Jahren zurückkehren, und dann erwarten, dass ein Platz, oder mehrere (Vertrieb für ganztags, Büro für Teilzeit) bereitgehalten werden, das ist doch etwas lebensfremd. Das kann sich kein Unternehmen leisten, allenfalls der öffentliche Dienst.

wirdwerden


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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich bin zwar nicht im ÖD, aber bei meinem Arbeitgeber, wie wohl auch bei vielen anderen, ist es selbstverständlich, dass man die Rückkehr von Müttern einplant.

Die wichtige Frage hier bleibt, ob A für den Innendienst qualifiziert ist. Dann klärt das Gericht den Rest.


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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

für wann soll man die Mütter einplanen? Das kann kein Arbeitgeber, der viele junge Mütter hat. Und für was? Geht doch nur der alte Arbeitsplatz, und nicht irgendwelche andere. Überall was frei halten, das läuft nicht, kann ja gar nicht funktionieren.

Und es geht auch nicht um die Qualifizierung, sondern einfach darum, ob in einem anderen Beschäftigungsbereich ein Platz frei ist, und ob der Arbeitgeber die junge Mutter in diesem Beschäftigungsbereich haben möchte. Denn der ursprüngliche Arbeitsvertrag ist ja auf was ganz anderes gerichtet. Also, neuer Vertrag mit neuen Inhalten. Und da bedarf es nun mal der korrespondierenden Willenserklärungen.

wirdwerden

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