Teilzeit und regelmäßige Überstunden

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)
Teilzeit und regelmäßige Überstunden

Hallo zusammen,

da auf meine andere Frag noch keine Antwort kam, möchte ich das Thema Teilzeit und regelmäßige Überstunden anschneiden.

Wenn jemand in Teilzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vertraglich bekommen hat und regelmäßig, über mehrere Monate hinweg, jeweils 40-50 Stunden/Woche arbeitet, dann liegt doch nach gängiger Rechtsprechung ein Vollzeitarbeitsverhältnis vor, oder ?

Der AN hat ja quasi den Nachteil, dass er zwar "Vollzeit" arbeitet, aber im Urlaubs- oder Krankheitsfall dann nur wie eine Teilzeitkraft gestellt ist, bzw. der AG hat anders herum den Vorteil, dass er quasi jemanden Vollzeit arbeiten lässt und im Fall der Fälle nur als Teilzeitkraft bezahlt ??

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

a) Es ist richtig und auch schon so entschieden worden, dass einem AN in Teilzeit quasi eine Vollzeitstelle zusteht, wenn er permanent über das Maß hinaus beschäftigt wird. Dann kann der AG eben nicht länger behaupten, dass für diese Arbeit ein geringeres Stundenmaß anzusetzen sei.
Allerdings ist das Argument noch nicht stichhaltig, wenn die Sache erst ein halbes Jahr läuft.

b) 'Davor besteht aber m.E. die Pflicht (auch) des AN, auf die vertraglich vereinbarte Wochenzeit zu kommen. Also darauf zu drängen, nach Zeiten erhöhter Inanspruchnahme auch Wochenplanungen mit geringerer oder gar null Wochenstunden zu planen, damit der Teilzeitvertrag eingehalten wird. Das kann über ein Vierteljahr gehen (13 Wochen), oder auch über ein halbes bis zu einem ganzen Jahr.

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
'Davor besteht aber m.E. die Pflicht (auch) des AN, auf die vertraglich vereinbarte Wochenzeit zu kommen. Also darauf zu drängen, nach Zeiten erhöhter Inanspruchnahme auch Wochenplanungen mit geringerer oder gar null Wochenstunden zu planen, damit der Teilzeitvertrag eingehalten wird.


Wenn der Arbeitgeber übermäßig viel Arbeit anordnet - dann kann er später bei Nichteinhaltung vereinbarter Durchschnittsgrenzen ( z.B. "im halbjährlichen Durchschnitt 30 Stunden/Woche ) nicht einwenden, er sei vom Arbeitnehmer nicht ( ausreichend ) zur Einhaltung der Vertragsvereinbarung "gedrängt" worden ( d.h. etwas weniger Arbeit anzuordnen, um zuvor zuviel angeordnete Arbeit auszugleichen ).

RK

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#3
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Allerdings ist das Argument noch nicht stichhaltig, wenn die Sache erst ein halbes Jahr läuft.


Seit Januar 2020, aktueller Stand 179 Überstunden auf dem Konto....



Zitat (von blaubär+):
b) 'Davor besteht aber m.E. die Pflicht (auch) des AN, auf die vertraglich vereinbarte Wochenzeit zu kommen. Also darauf zu drängen, nach Zeiten erhöhter Inanspruchnahme auch Wochenplanungen mit geringerer oder gar null Wochenstunden zu planen, damit der Teilzeitvertrag eingehalten wird.


Anfang September gab es ein Gespräch mit dem AG, wie lange dieser Zustand noch andauert, was vom AG mit "Solange der Zustand noch andauert" beantwortet wurde, Mitte September wurde der AN dann AU geschrieben bis heute und auch noch länger.....




-- Editiert von JoachimFelida am 21.11.2020 13:18

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Mitte September wurde der AN dann AU geschrieben ...
Das ist dann der zu erwartende Lauf der Dinge, wenn AG meinen, nur ihre Interessen durchsetzen zu müssen.
Die Antwort "Solange der Zustand noch andauert" zeugt ja einerseits von fehlender Einfühlung. Allerdings ist andererseits "ein Gespräch mit dem AG, wie lange dieser Zustand noch andauert" auch die denkbar lahmste Art einer Problemanmeldung und der Chef wischt dergleichen mal eben vom Tisch; man denke sich eine genehme Alternative wie ' Chef, ständig arbeite ich Vollzeit, mir liegt aber daran, dass mein TZ-Vertrag eingehalten wird. Ich möchte, dass Sie in der nächsten Zeit ..." oder gleich Zeitausgleich verlangen und ggf. einklagen.
Also das, was man gemeinhin auch 'Kante zeigen' nennt.

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#5
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von JoachimFelida):
Wenn jemand in Teilzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vertraglich bekommen hat und regelmäßig, über mehrere Monate hinweg, jeweils 40-50 Stunden/Woche arbeitet, dann liegt doch nach gängiger Rechtsprechung ein Vollzeitarbeitsverhältnis vor, oder?

Wobei die Urteile (z.B. LAG Hamm, Az. Sa 2046/05 vom 04.05.2006) bei einer mehrjähriger Anordnung von Überstunden von einer konkludenten Änderung des Arbeitsvertrages ausgingen. Ich nehme an, bei einer mehrmonatigen Anordnung von Über- oder Mehrstunden liegen die Voraussetzung einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrages noch nicht vor.
Viel Erfolg wünscht der alte Mann

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
jeweils 40-50 Stunden/Woche arbeitet
Auch hier gefragt: Handelt es sich um *angeordnete Überstunden* oder ist es Mehrarbeit gem. flexibler Arbeitszeitregelung?
Zitat (von JoachimFelida):
Seit Januar 2020, aktueller Stand 179 Überstunden auf dem Konto....
Sind das tatsächlich die Ü-Stunden von 01/20 bis zur AU? Noch keinen Urlaub genommen?
179 Std. in 9,5 Monaten---> bei einer 5-Tage-Woche sind das regelmäßig ca. 4 Std./Woche mehr.

Woher stammt die Angabe über 40-50 regelmäßige Wochenstunden? Wurde zwischenzeitlich Zeitausgleich genommen? Wer mit 30-Std-Vertrag ca. 9,5 Monate ca. 10-20 Wochenstunden mehr arbeitet, kommt auf ca. 550 Stunden auf dem Zeitkonto.

In einem Thread klingt es so, als sei es die leidige Thematik der Mehrarbeit der TZ-Kräfte.
Hier klingt es so, als habe der AG diesen *Zustand* auch definitiv per Dienstplan angeordnet.

Zitat (von JoachimFelida):
Anfang September gab es ein Gespräch mit dem AG,
Ja, solche Gespräche führen dann zu solchem Ziel...zur exakten Antwort des AG. Könnte es sein, dass der *Zustand* sich auf die coronabedingten Umstände bezieht?

Rechtsprechung ist gut und schön. Was sagt der Arbeitsvertrag/TV/BV ? Oder eine *spezielle Arbeitsanweisung*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sind das tatsächlich die Ü-Stunden von 01/20 bis zur AU? Noch keinen Urlaub genommen?
179 Std. in 9,5 Monaten---> bei einer 5-Tage-Woche sind das regelmäßig ca. 4 Std./Woche mehr.


Es wurden in diesem Jahr bereits in 2 Monaten "rückwirkend" Überstunden abgebaut, indem für 2 länger vergangene Monate jeweils 40 anstatt 30 Stunden pro Woche gerechnet und quasi 80 Stunden "nachgezahlt" wurden. Dazu kam 3 Wochen Urlaub und 1 Woche AU.

Das mit Mehrarbeit/Überstunden muss ich mal klären.

Zitat (von Anami):
In einem Thread klingt es so, als sei es die leidige Thematik der Mehrarbeit der TZ-Kräfte.
Hier klingt es so, als habe der AG diesen *Zustand* auch definitiv per Dienstplan angeordnet.


Ab wann ist es angeordnet ? Es ist eine leitende Position im Bereich Pflege und hat dennoch nichts mit Corona zu tun. Es wurde stillschweigend erwartet. Daher hat man ja das Gespräch gesucht.

Das Dienstverhältnis unterliegt dem AVR-Tarifvertrag.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ach so. Ein AVR-Vertrag.

Zitat (von JoachimFelida):
Es ist eine leitende Position im Bereich Pflege und hat dennoch nichts mit Corona zu tun.
Für leitende Angestellte könnte wieder anderes im AV/TV geregelt sein.

Im AVR-Tarifvertrag findet sich:
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage06.htm
und auch die Unterscheidung bei AVR-Verträgen--- Überstunde---Mehrarbeit
Ob das genau so auch für diesen AN hier gilt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Es gibt ja bekanntlich 'echte' Leitende und die sog. Leitenden; wobei ich gerne diese Gruppe als 'Leidende' apostrophiere. Echte Leitende gehören eher zur Führungsebene und sind z.B. auch aus der Zuständigkeit einer MAV herausgenommen.

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#10
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es gibt ja bekanntlich 'echte' Leitende und die sog. Leitenden; wobei ich gerne diese Gruppe als 'Leidende' apostrophiere.


Trifft es wohl eher....
Es ist eine Teamleitung, also in die E9 eingruppiert, kein AT oder so ähnlich, somit auch kein Dienstplan vorhanden sondern Bürotätigkeit.

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