Hallo,
ich habe Mitte Febr. 08 bei einer Wäscherei eine Teilzeitstelle angenommen. Sie ist für 2 Tage die Woche ausgelegt, insgesamt ca. 18,5 Std. / Woche. Es handelt sich um 2 festgelegte Tage, hier Montag und Freitag. Folgendes ist passiert: Dummerweise hatte ich am Ende des 1 Monats eine Magen-Darm- Grippe, wodurch ich den einen Arbeitstag( hier Freitag ) ausfiel. Ich brachte auch eine AU vom Arzt, damit mir nichts nachgesagt werden kann. Bei der Abrechnung wurden mir aber diese 8 3/4 Std. nicht berechnet. Eine Kollegin sagte zu mir, da ich bei der AOK versichert wäre,müßte ich diesen Tag bei der AOK einreichen und würde ihn dann von der Krankenkasse bezahlt bekommen ( müßte einen Antrag ausfüllen oder so ähnlich, weiss jetzt nicht, was sie damit genau gemeint hat ).Ist das rechtens?
Ostermontag hatten wir ja den Feiertag, was eigentlich mein Arbeitstag gewesen wäre. Muss die Firma diesen Tag bezahlen, da es sich ja um einen gesetzlichen Feiertag handelt oder fällt der auch weg?
Danke für eure Antwort.
-----------------
" Krümel40 :-))"
Teilzeit ( unter 20 Std./Woche)
27. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2008 | 18:15
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
Teilzeit ( unter 20 Std./Woche)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. März 2008 | 18:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, wenn du erst Mitte Februar angefangen hast und Ende Februar AU warst, dann gibts da noch keine Entgeltfortzahlung. Die gibts erst nach 4-wöchigem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis. Also ist der Tipp der Kollegin mit dem Krankengeld richtig (insofern das ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist).
quote:
Ostermontag hatten wir ja den Feiertag, was eigentlich mein Arbeitstag gewesen wäre. Muss die Firma diesen Tag bezahlen, da es sich ja um einen gesetzlichen Feiertag handelt oder fällt der auch weg?
Nein, da müsste der AG Entgeltfortzahlung leisten.
MfG
#2
Antwort vom 27. März 2008 | 18:44
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
O.K;dann schreibe ich gleich mal an meine KK und bzgl. des Feiertags warte ich einfach mal ab, was berechnet bzw. überwiesen wird.
Danke. .)
-----------------
" Krümel40 :-))"
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten