Teilzeit während Elternzeit

26. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sunny272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit während Elternzeit

Hallo,
ich hatte mit meinem AG mündlich vereinbart während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Im Vertrag steht nun, dass ich diese 12 Std. flexibel am Mo und Di zu arbeiten habe. Das geht aber nicht, da mir die Betreuung nur eine Arbeitszeit von 8-14 Uhr ermöglicht. Habe das meinem AG mitgeteilt, worauf der meinte, er könne es im Vertrag nicht ändern, aber es möchte ja auch keiner dass ich mein Kind warten lasse...also quasi eine mündliche, wertlose Ansage. Was soll ich jetzt tun? Falls es nicht klappt und es Komplikationen gibt, weil ich um 14 Uhr gehe und ich selbst in der Elternzeit kündige, habe ich dann trotzdem noch die vollen 3 Jahre Elternzeit (in meinem Fall noch 1 1/2 Jahre) und falls ich bis dahin keine neue Arbeit finde, werde ich dann vom Arbeitsamt gesperrt, weil ich selbst gekündigt habe? Kann der AG überhaupt von mir verlangen flexibel zu arbeiten, wenn ich keine flexible Betreuung habe.
Nach der Elternzeit sollte ich dann halbtags arbeiten, aber auch dann kann ich nicht flexibel sein.
Weiß im Moment nicht wie ich reagieren soll.
Vielen Dank schon mal.
Gruß
sunny




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. die arbeit in der elternzeit läuft doch quasi neben dem normalen arbeitsvertrag. schlimmstenfalls kommt es also nicht zu einer teilzeitarbeit in der elternzeit. und die vereinbarte elternzeit berührt diese frage gleich garnicht.

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#2
 Von 
sunny272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm, soweit ich informiert bin besteht auch dann nur ein Arbeitsverhältnis und wenn ich kündige dann gilt das auch für meinen alten Vertrag. Der vorliegende Vertrag über Teilzeit in der Elternzeit ist auch als "Änderung im Rahmen der Elternzeit" betitelt, also kein neuer Vertrag.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

+++ Änderung im Rahmen der Elternzeit ++

die änderung der änderung im rahmen der ez, meine ich, berührt den hauptvertrag nicht. aber: wenn du sicherheit willst, setz einige euro ein und frag einen ra.

vielleicht hilft auch folgender link:
http://www.vaa.de/pdf/rechtsecke/Teilzeit.pdf

dort weiter unten: in der elternzeit kann die an zweimal verringerung der tz fordern.

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

-- Editiert von blaubär49 am 27.01.2008 10:07:12

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Und ganz ehrlich - wieso kann der Arbeitgeber den Vertrag nicht so ändern: Mo + Di in der Zeit von 8-14.00 Uhr?

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