Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, ob man während der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit hat ?
Wieviele Wochenstunden muss mindestens gearbeitet werden ?
Der Betrieb hat ca. 1000 Beschäftigte und gehört dem Tarifvertrag der IGM an.
Vielen Dank.
Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit?
19. Oktober 2005
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Frage vom 19. Oktober 2005 | 18:58
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2005 | 19:10
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo keki, siehe ->
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/__15.html
...da steht eigentlich alles drin, was man dazu wissen muss.
MfG
#2
Antwort vom 20. Oktober 2005 | 16:35
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 0x hilfreich)
... vielen dank werd gleich mal schauen ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2005 | 17:58
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 72x hilfreich)
Ich hatte das auch vor ein paar Tagen hier ausführlich bei einem Beitrag reingeschrieben. Finde es aber grad auf die Schnelle nicht. Also noch mal in Kürze:
-Ihr AG muss mehr als 15 Personen regelm. beschäftigen
- die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für mind. 3 Monate auf 15-30 Stunden verringern wollen
-seit mind. 6 monaten dort beschäftigt
- keine dringenden betr. gründe dagegen sprechen
- den Anspruch dem AG mind. 8 Wochen vorher schriftlich mitteilen.
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