Hallo,
ich möchte demnächst die Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung antreten. Der AG kann ja nur die Teilzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe kann er nicht vorweisen und kann somit die Teilzeit nicht ablehnen. Jetzt will er mir aber mein Gehalt kürzen. Also nicht nur um den Betrag der verringerten Arbeitszeit, sondern das Grundgehalt prinzipiell. Das heisst, das er mir einfach einen geringeren Stundenlohn zahlen will.
Ist das rechtlich in Ordnung?
Wenn nein, was kann ich dagegen tun?
Teilzeit während der Elternzeit
Hallo autumn,
das kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht (ist dort ein Grundgehalt/Stundenlohn angegeben?) und ob dieser Vertrag in der Elternzeit wiedereinsetzt (Zeitarbeitsvertrag?)
Wenn du einen gültigen und unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann gilt dieser - soweit ich weiß - nach dem Mutterschutz in der Elternzeit nach - wie - vor. Allerdings bist du verpflichtet, dich schriftlich zu erklären - ich gehe davon aus, dass du das getan hast.
Hände weg vom Stift, wenn dir ein "neuer" Vertrag oder eine Vertragsänderung vorgelegt wird, es sei denn, es ist dein absoluter "Traumjob" oder finanziell erforderlich - um jeden Preis...
Vielleicht ist dein Arbeitgeber auch einfach nur nett und will dir eine Kürzung des Erziehungsgeldes ersparen?
LG nefertari1968
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten