Hallo
Wenn ich glück habe kann ich demnächst Teilzeit arbeiten gehen.Das wären dann 20 tage a 4 std.
Jetzt hatte ich mir aber überlegt ob ich nicht 10 tage a 8std machen könnte.Ok könnten schon aber wie ist das dann mit den abzügen bleibt es trotzdem teilzeit oder wird es dann anders versteuert?
Und wird es beim AA als teilzeit anerkannt oder als vollzeit da 8std am tag?
Hoffe ihr versteht was ich meine.
Will einfach nur wissen ob 20 tage a 4std das selbe ist wie 10 tage a 8 std.
gruß delphine
Teilzeit zählen die täglichen arbeitsstd. oder die monatlichenArbeitsstd?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
hallo,
meine mutter hat auch eine teilzeitstelle, geht aber nicht jeden tag 4 stunden, sondern 2 mal die woche 10 stunden arbeiten.
das wird genauso gerechnet wie eine halbtagsstelle, du arbeitest ja nur die hälfte der zeit.
zwei andere kolleginnen von ihr haben auch beide eine teilzeitstelle und wechseln sich wöchentlich ab. also eine woche arbeitet frau a. 8 std. pro tag, die nächste woche frau b. 8 std. pro tag. dann wieder frau a. usw.
ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
gruß leonie
quote:
Will einfach nur wissen ob 20 tage a 4std das selbe ist wie 10 tage a 8 std.
Das ist dasselbe. Nur bei der Berechnung des Urlaubes mus man natürlich aufpassen. Die Zahl der Urlaubstage halbiert sich dann natürlich.
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ja das ist dasselbe.Und dir steht gesetzlicher Urlaub zu egal wie du arbeites,deine Urlaubstage bleiben gleich.Meistens 30 Tage im Jahr
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sorry hast doch keinen Urlaubsanspruch auf 30 Tage,sondern nur anteilig.Würdest also mehr Urlaub kriegen wenn du 20 Tage a`4 Stunden arbeitest.
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und beim AA gilt das in beiden Fällen als Teilzeit
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Urlaub richtet sich nach Anzahl der Arbeitstage!!
Wer im Monat nur 10 Tage arbeitet anstatt 30, hat nur Anspruch auf ein drittel der Urlaubstage eines Vollzeitlers!
Noch mal von vorn:
Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch?
Je nach Anzahl der Arbeitstage ergibt sich eine unterschiedlicher Urlaubsanspruch, aber da ich ja die Tage, an denen ich nicht arbeite, sowieso frei habe, muß ich für diese Tage auch keinen Urlaub nehmen:
Arbeite ich 5 Tage die Woche und habe z.B. Urlaubsanspruch auf 30 Tage im Jahr, beantrage ich pro Urlaubswoche 5 Tage und habe 6 Wochen frei.
Arbeite ich 4 Tage die Woche und habe dementsprechend Urlaubsanspruch auf 24 Tage im Jahr, beantrage ich pro Urlaubswoche 4 Tage und habe 6 Wochen frei.
Arbeite ich 3 Tage die Woche und habe dementsprechend Urlaubsanspruch auf 18 Tage Urlaub im Jahr, beantrage ich pro Urlaubswoche 3 Tage Urlaub und habe 6 Wochen frei ...... und so weiter.....
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