Teilzeitarbeit + Mini-Job + Selbständigkeit

26. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Eva69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeitarbeit + Mini-Job + Selbständigkeit

Hallo,

wird folgende Situation zwangsläufig als Scheinselbständigkeit gewertet?

Eine Person hat zeitgleich eine voll sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle (20 Stunden pro Woche) mit einem Bruttoarbeitsentgelt von 1.200 €, einen 400 €-Mini-Job und ein Gewerbe angemeldet.

Nun möchte der 400 €-Job Arbeitgeber der Person außerdem regelmäßig Aufträge erteilen, die dann über das angemeldete Gewerbe per Rechnung vergütet werden sollen. Allerdings hat das Gewerbe seit längerer Zeit keine anderen Kunden, sondern der einzige Kunde wäre die Firma, bei der sie auch noch den Minijob hat.

Ergeben sich aus dieser Konstellation rechtlich riskante Konsequenzen hinsichtlich Scheinselbständigkeit, Sozialversicherung, Steuer?

Über Hinweise zu dieser verzwickten Konstellation würde ich mich freuen.

Gruß
Eva


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Alle Einkünfte, also auch die aus der selbständigen Tätigkeit müssen versteuert werden. Das heißt, spätestens bei der jährlichen Steuererklärung müssen die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angegeben werden. Diese werden dann bei der Berechnung der Steuer entsprechend berücksichtigt und erhöhen ggf. die Steuernachforderung, bzw. verringern den Erstattungsbetrag. Möglicherweise werden für die Zukunft dann Vorauszahlungen in Höhe der zu erwartenden Steuerschuld festgesetzt.

Da darüber hinaus durch die versicherungspflichtige Tätigkeit ja auch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherungspflicht gegeben ist, dürfte m.E. die Frage nach einer Scheinselbständigkeit unerheblich sein. Ich denke aber, dass auch hier die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit angegeben und darauf ggf. Beiträge gezahlt werden müssen. Diesbezüglich würde ich einfach mal bei der Krankenkasse und /oder dem Rentenversicherungsträger anrufen und nachfragen, wie das gehandhabt wird.

Rechtlich riskante Konsequenzen sehe ich hier nicht, solange bezüglich der Einkünfte mit offenen Karten gespielt und da nichts verschleiert wird.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Beim Gewerbe kommen Steuern, aber keine Sozialversicherungsabgaben hinzu. Diekommen nur für den Teilzeit- und den Minijob (da zahlt es aber der AG). Ich weiß ja nicht, welche Tätigkeiten du in deinem Gewerbeschein angegeben hast. Ich habe z.B. neben Bürodienstleistungen auch PC-Dienstleistungen, Übersetzungen, Kurierfahrten und den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln dabei. Ich habe dann so zwei bis drei kleinere (unda damit steuerlich unerhebliche) Rechnungen an meine Freundinnen erstellt, denen ich mal eine Kleinigkeit am Computer gemacht oder den Kindern Nachhilfe in Englisch erteilt habe. Somit war mein einziger Kunde eben nicht mein einziger Kunde (auch wenn ich ein paar Euro mehr Steuern zahlen musste).

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