Teilzeitarbeit; Arbeitgeber verfügt in die Freizeit

29. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
voice2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Teilzeitarbeit; Arbeitgeber verfügt in die Freizeit

Hallo! Auf die Gefahr, dass dieses Thema hier bereits abgehandelt wurde: Ich habe einen Teilzeitvertrag mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit von 39h/Woche. Mein Arbeitszeitmodel sieht eine Woche Dienst, eine Woche frei vor. So ist es vereinbart. Mit (un)schöner Regelmäßigkeit verfügt meine Dienststellenleitung in meine Freiwoche. Bedeutet, dass ich zur Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen herangezogen werde etc. Kann das Recht sein?

-- Editier von voice2002 am 29.04.2015 15:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Kann das Recht sein?

Ja, kann es.


Ob es das dann auch ist, könnte man diskutieren wenn man weis um was genau es in den Veranstaltungen geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
voice2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Belanglosigkeiten! Vor allem willkürlich und ohne sonstige personelle Not. Ich könnte ja verstehen, wenn meine Anwesenheit aus einer personellen Notlage heraus erforderlich wäre. Aber z.B. die urlaubsbedingte Abwesenheit einer Kollegin in meiner Freiwoche zu übernehmen sehe ich irgendwie nicht als Notfall, zumal das planbar ist. Zum Beispiel wurde mir auch die Teilnahme an einer zweistündigen "Informationsveranstaltung" angeordnet, zu der nebenbei sondt niemand "einbestellt" wurde. Allen anderen MitarbeiterInnen war die Teilnahme freigestellt.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Mein Arbeitszeitmodel sieht eine Woche Dienst, eine Woche frei vor. So ist es vereinbart.

Das haben Sie schriftlich? Dann dürfte die Einbestellung in der Freiwoche nicht korrekt sein.

3x Hilfreiche Antwort

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